Wesermarsch Und damit die kleine Parzelle vor dem Haus nicht ganz so öde wirkt, wird das Kiesbeet noch mit Hinkelsteinen, Stelen und anderen Kunstwerken aufgehübscht. Die Natur bleibt dabei auf der Strecke. Insekten finden in dieser eintönigen Steinwüste keinen Nektar.
Gegen Schottergärten
Auch in der Wesermarsch nehmen Kies- und Schottergärten zu. Dabei sieht die Niedersächsische Bauordnung eine Begrünung nichtbebauter Flächen vor. Darauf wies Christina-Johanne Schröder (Bündnis 90/Die Grünen) bei der Sitzung des Ausschusses für Bauen, Kreisentwicklung, Landwirtschaft und Umwelt im Kreishaus am Dienstag hin. „Die nicht überbauten Flächen der Baugrundstücke müssen Grünflächen sein, soweit sie nicht für eine andere zulässige Nutzung erforderlich sind“, zitierte sie aus der Bauordnung und untermauerte damit den Antrag der Grünen-Kreistagsfraktion, die Versiegelung durch Kies- und Schottergärten in der Wesermarsch einzudämmen und die Artenvielfalt zu erhöhen.
Eine Modeerscheinung
Lesen Sie auch:In einer ausführlichen Mitteilungsvorlage erläuterte Matthias Wenholt den Standpunkt des Landkreises dazu. Das Thema sei momentan in aller Munde, die Verwaltung habe sich intensiv damit befasst. „Schottergärten sind eine Modeerscheinung“, sagte der Dezernent vom Landkreis Wesermarsch. Die Formulierung „müssen Grünflächen sein“ in der Regelung sei allerdings ein unbestimmter Begriff. Der Vorschrift werde auch mit einer ökologisch nicht wertvollen einheitlichen Rasenfläche Genüge getan. „Als Landkreis haben wir keine Schottergärten“, betonte Matthias Wenholt.
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Die untere Bauaufsichtsbehörde des Landkreises kann laut Matthias Wenholt gegen Verstöße gegen das öffentliche Baurecht vorgehen – in diesem Fall gegen zugepflasterte Flächen. Dass die Schottergärten dem Baurecht nicht entsprechen, sei klar. Doch der Verwaltungsaufwand, alle Eigentümer aufzufordern, diese graue Eintönigkeit durch bunte Wiesen zu ersetzen, ist nach seinen Worten viel zu groß. „Der Aufwand ist kaum zu leisten.“ Dazu fehle es auch an Personal. Es sei besser, Vorgaben zu machen und aufzuklären, als mit Verwaltungszwang zu arbeiten. „Wir können Hinweise geben.“ Mit einem Merkblatt könnten die Bürger sensibilisiert werden.
Keine Bevormundung
Sie sei ernsthaft erschrocken darüber, dass Gesetzesverstöße nicht geahndet würden, sagte Christina-Johanne Schröder. Gerade in älteren Wohnbereichen werde geschottert wie wild, so Manfred Wolf (FDP): Die Bauordnung habe Vorrang. Er sei nicht damit einverstanden, das Ganze so laufen zu lassen. „Wir sollten uns dem Thema stellen. Ich erwarte einen konstruktiven Leitfaden.“
Laut Hans Francksen (SPD) zeige die Debatte, „wo die Kernpunkte sitzen“: Man störe sich an der Gestaltung. „Wollen wir es uns erlauben, in Bürgerrechte einzugreifen? Wir sprechen von den Vorgärten, wie aber sieht es hinter den Häusern aus? Dort gibt es die meisten Flächenversiegelungen. Wir müssen aufpassen, nicht alles zu bürokratisieren“, betonte er. „Wir züchten uns eine Stimmung heran, die alles andere als Bürgerfreundlich ist.“
Auch Jürgen Janssen (Bündnis 90/Die Grünen) sieht eine Zunahme an Schottergärten. Vor dem ernsthaften Hintergrund von Klimawandel und Artensterben besteht für ihn eine 100-prozentige Notwendigkeit, die Leute erheblich besser zu informieren. Volker Osterloh (CDU) verwies darauf, dass Schottergärten eine Modeerscheinung sind. „Das wird sich von selbst erledigen.“ Nicht immer gleich die Keule herauszuholen, riet Johan Scholtalbers (SPD). „Wollen wir die Bürger wirklich mit Klagen überziehen“, fragte Uwe Thöle (SPD). Das schwebe dem Landkreis auch nicht vor, wie Matthias Wenholt betonte.
In der nächsten Sitzung des Ausschusses soll die Verwaltung nach Vorschlag von Christina-Johanne Schröder nun ein Informationsblatt vorstellen.