Westerstede - Weil die Staatsanwaltschaft ihn beschuldigt hatte, eine große Menge überlagerten Bohnenkaffee umetikettiert zu haben, musste sich vor dem Westersteder Amtsgericht ein 47-jähriger Geschäftsmann aus Oldenburg wegen Betrugsverdachts verantworten. Am Freitag endete die Hauptverhandlung früher als erwartet – mit einer Einstellung gegen Zahlung einer Geldauflage in Höhe von 4000 Euro. Damit wurde deutlich, dass die Einzelrichterin die Beweislage offenbar als sehr dünn einschätzte und keine ausreichende Substanz für eine Verurteilung des Betreibers einer inzwischen insolventen Billigmarktkette sah.
Prozessbeobachter, die in dem Verfahren als Zeugen ausgesagt hatten, reagierten nach der Einstellung des Verfahrens enttäuscht. Sie hätten sich eine Verurteilung des Beschuldigten gewünscht. Sichtlich zufrieden saß dagegen der nun nicht mehr Beschuldigte auf seinem Platz neben dem Verteidiger. Der Geschäftsmann hatte von Beginn an darauf hingewiesen, dass er an der Falschauszeichnung des überlagerten Kaffees keinerlei Schuld trage.
Zustande kam die Einstellung nach einem Rechtsgespräch unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Darin müssen beide Seiten dem Verfahrensausgang zugestimmt haben. Die 4000 Euro, die der Geschäftsmann zahlen muss, gehen je zur Hälfte an die Oldenburger Tafel und an das Frauenhaus.
