WESTERSTEDE WESTERSTEDE/OTT - Kaum zu glauben und dennoch aktuelle Gesetzeslage: Bei Dunkelheit muss ein Pferd mit Beleuchtungseinrichtungen ausgestattet sein, mindestens aber mit einer Stiefellampe. Darauf hat in Westerstede der Sachbearbeiter Verkehr für den Landkreis Ammerland, Polizeihauptkommissar Arnold Hasseler hingewiesen.
Hintergrund für die Tipps des Beamten im Umgang mit Reitern im öffentlichen Straßenverkehr ist ein Verkehrsunfall in Hüllstederfeld, bei dem ein Transporterfahrer beim Passieren von zwei Reiterinnen gehupt haben soll. Wie berichtet, waren beide Tiere ausgebrochen. Ein achtjähriges Mädchen erlitt leichte Knieverletzungen.
Dazu sagt die Polizei, Autofahrer hätten sich Reitern so vorsichtig zu nähern, dass sie jederzeit in der Lage seien, auf plötzliche Ausfallbewegungen der Tiere zu reagieren. „Viele Autofahrer ärgern sich möglicherweise, weil Reiter keine Geh- und Radwege benutzen. Genau das verbietet das Gesetz aber. Also müssen Reiter auf die Fahrbahn oder, falls vorhanden, auf einen breiten Grünstreifen neben der Straße“, sagte Hasseler.
Zugleich appellierte Hasseler dringend an Autofahrer und Reiter, im Straßenverkehr mehr Rücksicht aufeinander zu nehmen.