Frankfurt/Main (dpa) - Der Streik der Lokführergewerkschaft GDL kann wie geplant stattfinden. Das Hessische Landesarbeitsgericht in Frankfurt hat am Dienstagabend einen Antrag der Deutschen Bahn auf eine Einstweilige Verfügung gegen den Streik abgelehnt.
Artikelempfehlungen der Redaktion
