WIEFELSTEDE - Der Wiefelsteder Gemeinderat hat in seiner jüngsten Sitzung ohne Diskussion auch der Anpassung der Kultur- und Sportförderungsrichtlinien an die geänderten haushaltsrechlichen Bestimmungen zugestimmt. Hintergrund ist die Einführung der „Doppik“, einer Art kaufmännischer Buchführung, in der Gemeinde Wiefelstede ab 1. Januar 2009. Danach müssen zukünftig immaterielle Vermögensgegenstände der Gemeinde abgeschrieben werden. Dazu zählen eben auch Zuschüsse, die den Vereinen für Investitionen bewilligt werden, heißt es seitens der Verwaltung. Der Rat stimmte zu, die Wertgrenze für die Gewährung von Zuschüssen für die Beschaffung von Sportgeräten oder Instrumenten von bisher 410 Euro netto auf 1000 Euro netto anzuheben. Sportvereine, die beim Kreissportbund gemeldet sind, erhalten 2009 pro Mitglied und pro Jugendlichen einen Euro mehr. Hiervon profitieren auch die Sportvereine, die bisher kaum Drittelzuschüsse angefordert haben. „Hierzu zählen

insbesondere auch die kleineren Vereine“, erklärt Sachbearbeiter Bernd Quathamer. Insgesamt bedeuteten die Änderungen eine Anhebung der Sportförderung. Finanzielle Auswirkungen durch die Änderung der Kulturförderungsrichtlinien verwertet die Verwaltung hingegen nicht. „Die geförderten Instrumente lagen in der Vergangenheit stets über der neuen Wertgrenze“, erklärt Bernd Quathamer.

Neu aufgenommen in die Förderungsrichtlinien wurden zudem Zweckbindungen für die Nutzung der geförderten Investitionen. Die Vereine sind zukünftig verpflichtet, die geförderten Sportgeräte und Instrumente mindestens drei Jahre und Baumaßnahmen mindestens 25 Jahre zu nutzen. Eine vorherige Veräußerung oder Umnutzung ist ausgeschlossen und würde gegebenenfalls dazu führen, dass der Zuschuss anteilig zurückgezahlt werden muss. Auch hierzu gibt es jetzt in den Förderrichtlinien einen entsprechenden Passus.

Die Richtlinien können in der Ortsrechtssammlung auf der Homepage der Gemeinde eingesehen werden, werden aber auch zugesandt ( 04402/965 222).