WILDESHAUSEN - „Die Aktivitäten im vergangenen Jahr haben den erhofften Erfolg gebracht“, gab Robert Wittkowski, Leiter des Kreisjugendamts, die Meinung aller Beteiligten wieder. Zur Verbesserung des Jugendschutzes wird auch beim 607. Gildefest ein umfangreicher Maßnahmenkatalog umgesetzt. Im Polizeikommissariat besprachen Vertreter von Polizei, Jugend- und Ordnungsamt des Landkreises sowie der Gilde am Donnerstag letzte Details.
Danach werden an den jeweiligen Festtagen farblich unterschiedliche Tanzbänder für die Zeltveranstaltungen ausgegeben – und nach aufgeteilt nach: - Gildemitglieder und deren Ehefrauen, - Besucher über 18 Jahren, - Besucher unter 18 Jahren, - Besuchern unter 18 Jahren in Begleitung von Erziehungsberechtigten bzw. Beauftragten der Erziehungsberechtigten. Jeder „Beauftragte“ dürfe maximal einen Jugendlichen beaufsichtigen. Dabei müsse der Jugendliche die schriftliche Erlaubnis des Erziehungsberechtigten bei sich führen. Fehlt diese Erlaubnis oder kann die Aufsichtsperson nicht innerhalb einer kurzen, angemessenen Zeit erreicht werden, muss der Jugendliche die Veranstaltung verlassen. Ein Formblatt kann auf der Internetseite der Gilde (www.wildeshauser-schuetzengilde.de) unter „Gilde media downloads“ heruntergeladen werden und ist am Kassencontainer erhältlich.
Schatzmeister Siegbert Schmidt und Jochen Meyer, bei der Gilde zuständig für den Festplatzaufbau, wiesen auf eine geänderte Situation im Kassenbereich und am Zelteingang hin. Ein Führungssystem soll Drängeleien vermeiden. Es erfolgt eine Kontrolle der Personalausweise. Die Gilde bittet ihre Mitglieder, permanent ihre Gildeausweise zur Kontrolle parat zu halten.
„Der auch in diesem Jahr personell aufgestockte Sicherheitsdienst wird sowohl im Kassen- als auch im Eingangsbereich des Zeltes verstärkte Kontrollen, etwa der Rucksäcke, durchführen“, so Manfred Wulf, zuständig für die Öffentlichkeitsarbeit der Gilde. Im Festzelt selbst werde permanent das Anwesenheitsrecht der Jugendlichen anhand der unterschiedlichen Tanzbänder kontrolliert. Ab 24 Uhr werden die Jugendlichen, die nicht in der Obhut einer Aufsichtsperson stehen, per Durchsage aufgefordert, das Festzelt zu verlassen.
Jugendamt und Gilde appellierten zudem an das Verantwortungsbewusstsein der Eltern, den Aufenthalt ihrer minderjährigen Kinder im Sinne der gesetzlichen Vorgaben positiv zu beeinflussen. Erwachsene sollten auch beim Gildefest Vorbild sein.
