WILDESHAUSEN - WILDESHAUSEN/MIET - Seit Jahren bemüht sich das Hohe Gericht der Wildeshauser Schützengilde, dem Verfall der Sitten in der Gildewoche Einhalt zu gebieten. Große Sorge bereitet den Richtern Uwe Gropp, Heinrich Boning, Paul Cardenao und Otto Böttcher das illegale Knutschen auf dem Festplatz am Krandel zwischen unverheirateten „Junggesellen“ und „Jungfrauen“. Deshalb soll in der diesjährigen Gildewoche die Wachkompanie verstärkt ihr Augenmerk auf das unsittliche Treiben richten und die Frauen und Männer zu einer Nottrauung vor das strenge Gericht führen. Dieses werde dann die zwielichtigen Junggesellen mit den angeblichen Jungfrauen nach eingehender Verhandlung zwangsweise kopulieren, so die Gilderichter augenzwinkernd. Nottrauungen werden aber nur am heutigen Pfingstdienstag vorgenommen. Das Haltbarkeitsdatum der ausgestellten Heiratsurkunden reicht bis zum Ende des Kinderschützenfestes am Sonnabend nach Pfingsten. Die Vergangenheit habe aber gezeigt, dass vom
Gildegericht Zwangsverheiratete auch in Wirklichkeit den Weg zum Standesamt gefunden hätten und noch heute eine glückliche Ehe führten, erklärte Uwe Gropp.
