Wildeshausen Bei lediglich einer Gegenstimme sprach sich der Rat in seiner Sitzung am Donnerstag für die 43. Änderung des Flächennutzungsplanes „Westring“ aus. Hintergrund ist das Einzelhandelsgutachten 2015 mit einem abgegrenzten Erweiterungsbereich „Nahversorgung“ sowie die zwischenzeitlich vorgelegte gutachterliche Stellungnahme zur Klarstellung des Einzelhandelsentwicklungskonzepts. Sie machte – grob dargestellt – eine Neubewertung der Flächen notwendig. So ist das Areal des Apparate- und Maschinenbauers Gebr. Sauer wieder Gewerbefläche, wie ein Sprecher der Verwaltung erläuterte. Der Bereich Bargloyer Straße 61 mit „Zisch“ und dem Biomarkt sei von dieser Änderung nicht betroffen. Hier bleibe es bei der Darstellung eines „sonstigen Sondergebietes“.
Parallel zur Änderung des Flächennutzungsplanes hatte sich kürzlich der Bauausschuss der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 50.2 „Westring“ angenommen, wo es um großflächigen Einzelhandel geht. Der Ausschuss hatte (wie berichtet) empfohlen, dass im Gartencenter „Blumen Ostmann“ ein gut 100 Quadratmeter großes Café sowie ein 30 m² großer Backshop eingerichtet werden dürfen. Dies kritisierte der heimische Bäckermeister Dirk Schnittker in der Einwohnerfragestunde des Rates scharf. Die Zukunft der Betriebe in der Innenstadt sei in Gefahr. Zudem würden auswärtigen Investoren mehr Möglichkeiten eingeräumt als heimischen Betrieben. Ihm seien im früheren „Marktkauf“ nur 15 Plätze für ein Café gestattet worden, so Schnittker. Das Café im jetzigen „Edeka“ dürfe 70 haben. Demnächst fänden die Kunden drei Cafés am Westring vor. Dort gebe es kostenfreie Parkplätze, während das Stellplatzniveau in der Innenstadt auf dem Stand von vor 30 Jahren stagniere. Mit einem „Schutz der Innenstadt“ habe das wenig zu tun. Fachbereichsleiter Hans Ufferfilge entgegnete, beim B-Plan 50.2 sei die Stadt auf dem „rechtlich richtigen Weg“.