Wildeshausen In der Vorbereitungsphase für den Haushaltsplan 2019 befindet sich derzeit die Wildeshauser Stadtverwaltung. Sie bittet deshalb bis Mittwoch, 27. Juni, alle Vereine, Verbände und sonstigen Institutionen um Zusendung von Zuschussanträgen, die das Jahr 2019 und danach betreffen, damit diese geprüft und in die Haushaltsberatungen eingebracht werden können.
Für das Verfahren gelten die Vorgaben der „Richtlinie zum Antragsverfahren auf Erhalt freiwilliger Leistungen der Stadt Wildeshausen“. Die Richtlinie kann auf der Internetseite der Stadt (www.wildeshausen.de) eingesehen werden. Für die Antragstellung sollte der Vordruck zum Antrag auf Erhalt freiwilliger Leistungen genutzt werden, der ebenfalls auf der Internetseite zum Download zur Verfügung steht.
Kurz dargestellt werden sollte zudem das geplante Projekt inklusive Beschreibung der Leistung, Zielgruppe, Zeitdimension, Ressourcen, des benötigten Finanzbedarfs, der Eigenmittel sowie des Förderbedarfs. Gefordert sind zudem Tätigkeitsberichte vorangegangener Projekte, die Angabe des Vereinszweckes sowie die Mitgliederzahl des Vereins.
Wie die Verwaltung weiter mitteilt, plant sie eine neue Zuschussrichtlinie für den Bereich „Kultur“ zu erarbeiten. Eine Beratung und Entscheidung in den städtischen Gremien ist im Herbst 2018 vorgesehen.