Wilhelmshaven - Hundehalter kennen das schon: Zur jährlichen Brut- und Setzzeit vom 1. April bis 15. Juli gehören ihre Vierbeiner in der freien Landschaft an die Leine. In Wilhelmshaven ändert sich dadurch in vielen Bereichen allerdings gar nichts. Der Grund: In Parks, öffentlichen Plätzen und Schutzgebieten der Jadestadt gilt ohnehin das ganze Jahr über Anleinpflicht.
Vielerorts das ganze Jahr Leinenpflicht
Tabu sind freilaufende Hunde somit das ganze Jahr über im Stadtpark, Kurpark und Brommygrün, ebenso im Grünen Ring in Fedderwardergroden und Flensburger Grün in Heppens. An Spielplätzen, auf Friedhöfen und in Schutzgebieten gehören Hunde ebenfalls das ganze Jahr über an die Leine. So ist es in der städtischen Satzung über die Benutzung von öffentlichen Anlagen der Stadt Wilhelmshaven und den Verordnungen für die Schutzgebiete geregelt.
In den Schutzgebieten müssen Hunde ebenfalls ganzjährig über an die Leine, Wege dürfen nicht verlassen werden. Betroffen sind das Naturschutzgebiet „Bordumer Busch“, die Landschaftsschutzgebiete „Maade – Barghauser See – Fort Rüstersiel“ und „Hessens“ sowie die Geschützten Landschaftsbestandteile „Fläche südwestlich vom Rüstringer Berg“, „Fort-Schaar-Graben“ innerhalb des Gehölzstreifens und „Ehemalige Sandentnahme südlich Neuer Breddewarder Weg“. „Die Naturschutzgebiete „Voslapper Groden“ Nord und Süd dürfen generell nicht betreten werden, also auch und erst recht nicht von unangeleinten Hunden“, erklärt Julia Muth, Sprecherin der Stadt Wilhelmshaven
„Kein Kavaliersdelikt“
„Dass sich an diese Regel nicht alle halten, beobachten Mitarbeitende der Stadtverwaltung und der Technischen Betriebe Wilhelmshaven immer wieder“, erklärt Muth. Betroffene würden zuweilen statt mit Einsicht mit Beschimpfungen und Unverständnis reagieren. „Beim leinenlosen Gassigehen handelt es sich aber nicht um ein Kavaliersdelikt, sondern um eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann.“
Bei der Anleinpflicht gehe es nicht um Diskriminierung von Hundehaltern, sondern um den Schutz wildlebender Tiere und Rücksichtnahme auf anderen Besucher der Grünanlagen. „Die Anleinpflicht gehört zu einer Reihe von Regeln, die aufgestellt wurden, um in den öffentlichen Anlagen ein rücksichtsvolles Miteinander zu gewährleisten“, sagt Muth. „Das heißt konkret, dass an diesen Orten eben jeder auf seine Kosten kommen soll, ohne sich dabei übermäßig von anderen gestört zu fühlen – sprich: alle sind angehalten, gegenseitig Rücksicht zu nehmen.“
Ausweichen sollen Halter mit ihren Hunden auf die Freilaufflächen am Heuweg (bei Hornbach) und an der Möwenstraße. Dort können die Tiere das ganze Jahr über – und somit auch während der Brut- und Setzzeit - ohne Leine toben und rennen. Die Hundefreilauffläche am Heuweg darf allerdings ausschließlich täglich von 7 bis 22 Uhr benutzt werden. Außerhalb dieser Zeit ist die Benutzung untersagt.
Brut- und Setzzeit
Der Naturschutzbund (NABU) appelliert nicht nur an Hundehalter, sich in der Brut- und Setzzeit in freier Natur noch rücksichtsvoller zu verhalten. „Manche Tierarten, wie beispielsweise Hase oder Schwarzwild, haben bereits Nachwuchs. Bei anderen Arten sind die weiblichen Tiere zu der Zeit tragend und dementsprechend in ihrer Fluchtmöglichkeit stark eingeschränkt“, erklärt der Nabu. Auch am Boden brütende Vogelarten wie Ente, Rebhuhn, Kiebitz und Feldlerche würden jetzt ihre Brut- und Aufzuchtzeit beginnen und dürften nicht gestört werden.
Der NABU Niedersachsen appelliert, schon jetzt besondere Rücksicht zu nehmen. Aufgrund des Klimawandels und der damit zusammenhängenden früher beginnenden Vegetationsperiode beginne die Brut- und Setzzeit häufig schon deutlich vor dem offiziellen Start im April.
Übrigens: Naturschützer appellieren auch an Katzenhalter, ihren Tieren in der Brut- und Setzzeit den Freigang zu limitieren.
