Wilhelmshaven - Schon wieder eine Firmenpleite im Zusammenhang mit dem sogenannten „Ehrenwortplatz“ in Wilhelmshaven: Die neue Eigentümerin des Baugrundstücks an der Virchowstraße hat am Amtsgericht Charlottenburg einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt – mit Folgen für das ehemalige C&A-Grundstück: Es soll jetzt unter den Hammer kommen.
Zwangsversteigerung des Baugrundstücks wird vorbereitet
Wie das Amtsgericht Wilhelmshaven auf Nachfrage dieser Zeitung bestätigt, wurde bereits ein Zwangsversteigerungsverfahren beantragt. Ein Termin für die Versteigerung steht aber noch nicht fest. Derzeit sei noch der beauftragte Sachverständige damit beschäftigt, ein Wertgutachten für das Baugrundstück zu erstellen.
Eigentümer des Grundstücks ist die Projektgesellschaft Virchowstraße mbh & Co. KG mit Sitz in Berlin. Als Tochterunternehmen war sie im Zuge des Insolvenzverfahrens der Terragon AG samt Baugrundstück verkauft worden. Die Projektgesellschaft sollte auf dem Grundstück den Bau einer luxuriösen Seniorenresidenz realisieren. Ende Juni vergangenen Jahres stellte die Terragon AG aber einen Insolvenzantrag wegen Zahlungsunfähigkeit. Jetzt stellte der neue Eigentümer der Projektgesellschaft selbst den Insolvenzantrag – vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin EVC Hypotheken Invest 01 Verwaltungs GmbH mit Sitz in Hamburg. Bis zur Entscheidung über den Antrag wurde ein vorläufiger Insolvenzverwalter benannt, geht aus der Bekanntmachung des Gerichts vom 29. März hervor.
Nach der erneuten Firmenpleite kommt das Baugrundstück an der Virchowstraße unter den Hammer. Bild: Dirk Gabriel-Jürgens
Freifahrtschein für Wildparker?
Das Insolvenzverfahren hat zudem Auswirkungen auf die Frage, wer jetzt gegen parkende Autos auf dem Baugrundstück vorgehen muss. Dafür wäre eigentlich der Grundstückseigentümer und Bauherr verantwortlich gewesen. Monatelang wurde das brachliegende Baugrundstück als Parkplatz zweckentfremdet – ohne Folgen. Bis die Stadt Wilhelmshaven den inzwischen insolventen Eigentümer zum Handeln aufforderte. Vom aufgespannten Absperrband und Hinweisen auf das Parkverbot ist aber inzwischen nicht mehr viel übrig.
„Wir haben den Insolvenzverwalter aufgefordert, durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen, dass auf dem Platz nicht mehr geparkt wird“, erklärt Julia Muth, Sprecherin der Stadt Wilhelmshaven. Denn soweit über das Gericht kein Zwangsverwalter bestellt ist, sei der Insolvenzverwalter verantwortlich. Dieser ließ die verfügte Frist einfach verstreichen, die Stadt Wilhelmshaven setzte daraufhin ein Zwangsgeld fest und erließ einen Kostenbescheid.
Offenbar ohne Ergebnis. Die Stadt Wilhelmshaven beabsichtigt deshalb, ein weiteres Zwangsgeld zu verfügen. Dass die Behörde selbst gegen parkende Autos vorgeht und das Baugrundstück absperren lässt, sei ausgeschlossen. „Eine solche Ersatzvornahme erscheint aufgrund der fehlenden Gefährdung nicht geboten“, sagt Muth.
