Wilhelmshaven
– Die Wilhelmshavener Raffinerie GmbH (WRG) hat für ihre geplante Erweiterungs-Investition Vorsorge getroffen.Wie beim Erörterungstermin für das Milliarden-Projekt bekannt wurde, sind in der Nähe der Abfalldeponie in Wiefels auf Kosten der WRG bereits 38 Hektar Grünland so aufgewertet worden, dass sie aus Sicht der Genehmigungsbehörde schon in 2009 als so genannte Kohärenzfläche für das in Mitleidenschaft gezogene EU-Vogelschutzgebiet Voslapper Groden-Nord anerkannt werden könnten.
Laut Walter Kulisch, zuständiger Abteilungsleiter für Genehmigungsverfahren beim Gewerbeaufsichtsamt Oldenburg, stehen die Flächen in Wiefels aber nicht auf Dauer zur Verfügung.
Vertreter des Niedersächsischen Landesbetriebes für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) hätten aber eine am Montag geschlossene Vereinbarung mit dem Landkreis Leer und weiteren Kommunen vorgestellt, wonach im Bereich Brockzeteler Meer 102 Hektar Land zur Verfügung gestellt werden. Die Flächen könnten, so die Einschätzung von Kulisch, nach ökologischer Aufwertung als Ausgleichsfläche für das „Natura 2000“- Gebiet Voslapper Groden-Nord samt seiner Rohrdommeln und anderen unter Schutz stehenden Vogel- und Pflanzenarten gelten. Dazu müsse aber die Untere Naturschutzbehörde noch Stellung beziehen.
Skeptisch ist Joachim Tjaden. Der Ratsherr der Wählergemeinschaft BASU nahm an dem Erörterungstermin mit anderen Vertretern öffentlicher Belange und Einwendern für den Umwelt- und Naturschutzbund BUND teil. Nach Gesetzeslage dürfen Projekte, die ein „Natura 2000“- Gebiet beeinträchtigen, nur ausnahmsweise genehmigt werden, wenn Standortalternativen fehlen, ein überwiegendes öffentliches Interesse besteht und das „Natura 2000“-Netz von Schutzgebieten durch Kohärenzflächen gesichert wird.
Alternativstandorte für die WRG-Erweiterung gibt es nicht. Das öffentliche Interesse ist unstrittig. Bleiben die Ausgleichsflächen im Landkreis Leer, für deren Bereitstellung die Stadt Wilhelmshaven die dortigen Kommunen dem Vernehmen nach an künftigen Gewerbesteuer- Einnahmen beteiligen will.
Nach der Lesart der Umweltverbände zielt die Ausnahmeregelung allerdings nur auf Projekte, die die Naturschutzflächen direkt in Anspruch nehmen; sprich: überbauen. Das ist bei der WRG nicht der Fall. Knackpunkt sind hier in erster Linie erhöhe Lärmwerte, die das EU-Vogelschutzgebiet belasten würden. Tjaden: „Wir haben Zweifel, ob der Ausbau der Raffinerie unter die Ausnahmeregelung fallen kann.“
Kulisch sprach ebenso wie die Vertreter der Umweltverbände von konstruktiven Gesprächen im Rahmen des zweitägigen Erörterungstermins im Gorch-Fock-Haus. Die Genehmigungsbehörde müsse jetzt eine Reihe von aufgeworfenen Fragen prüfen.
Tjaden räumte ein, dass die WRG „weit mehr für die Umwelt tut, als andere Unternehmen“. Sorgen bereite dem BUND die geplante Koker-Anlage. Von ihr seien erhebliche Lärm- und Staubemissionen für das Vogelschutzgebiet zu erwarten. Die Anlage solle von 96 Lastwagen am Tag über eine auf dem WRG-Gelände neu zu bauende Straße in Richtung Straße „Am tiefen Fahrwasser“ angefahren werden. Tjaden: „Ziel muss es sein, die Kokerei möglichst noch weiter einzuhausen.“
Ob und wann die WRG-Erweiterung angesichts der weltweiten Wirtschaftsflaute tatsächlich in Angriff genommen wird, steht noch nicht fest. Der US-amerikanische Energiekonzern Conoco-Phillips, Eigentümer der Raffinerie, will darüber im Sommer entscheiden.
