Wilhelmshaven/Friesland - „Wer sich so anzieht, muss damit rechnen.“ „Sie lässt sonst auch jeden ran.“ „Sie hat nicht ‘Nein’ gesagt.“ Sätze, mit denen sexuelle Übergriffe häufig „gerechtfertigt“ werden und die wohl auch jeder schon einmal gehört hat. 2016 wurde in Deutschland das Sexualstrafrecht verschärft: Seitdem gilt „Nein heißt Nein“. Jede sexuelle Handlung gegen einen „erkennbaren Willen“ fällt unter Strafe.

Das sei ein erster wichtiger Schritt gewesen, um Vergewaltigung und sexuellen Missbrauch besser ahnden zu können, meint Jana Rabsztyn, Leiterin der Pro Familia Beratungsstelle Wilhelmshaven/Friesland. „Es braucht jetzt in der Theorie kein Gewaltelement mehr, sondern eine Handlung gegen den erkennbaren Willen einer anderen Person. Dazu zählen auch eindeutige Signale wie weinen, sich wegdrehen oder jemanden wegstoßen.“

Kinder lernen früh, dass ihre eigenen Grenzen nicht zählen.

MISSBRAUCH IN WILHELMSHAVEN/FRIESLAND Grenzen setzen und ein „Nein“ zu akzeptieren, muss gelernt werden

Alina Zacher
Wilhelmshaven

Aber dennoch bleibe das Opfer in einer passiven Rolle, so Rabsztyn, was nur durch eine Gesetzesänderung in „Nur Ja heißt Ja“ verändert werden könne. Hinzu komme, dass viele bei einer Vergewaltigung nicht „Nein“ sagen oder sich wehren können, ergänzt die Stellenleiterin. „Viele Opfer fühlen sich während der Tat wie gelähmt, unfähig, sich zu wehren, fallen in eine sogenannte Angststarre. Manche Frauen geben auch an, sie hätten sich nicht getraut, laut zu schreien, weil im Nachbarzimmer die Kinder geschlafen haben und sie nicht wollten, dass diese die Situation mitbekommen. Viele Opfer erfüllt diese Nicht-Reaktion im Nachhinein mit Scham und Schuldgefühlen.“

Jana Rabsztyn

Jana Rabsztyn

Mit einer Gesetzesverschärfung würde das Prinzip der passiven Zustimmung abgeschafft und der Fokus auf das Geschehen an sich gelenkt werden, meint Rabsztyn. „Die freiwillige Beteiligung am Sex steht dann im Mittelpunkt und dass beide eindeutig wollen, dessen müssen sich dann beide Seiten vergewissern.“ Dennoch könnte es nach wie vor schwierig werden, sexualisierte Gewalt hinter verschlossenen Türen nachzuweisen. „Ich denke, die Gesetzesänderung hätte vor allem eine normative Wirkung.“

Auch Beziehungen und Ehen wären von einer solchen Regelung nicht ausgenommen. Für manche eine eher unromantische Vorstellung - Rabsztyn sieht das anders. „Ich denke es kann sehr erotisch sein, seinem Partner oder seiner Partnerin mitzuteilen, dass man gerne Sex mit ihm oder ihr haben möchte und sich aktiv die Zustimmung dafür zu holen. Die Frage ist wahrscheinlich eher, wie wertfrei kann man mit einem eventuellen ‘Nein’ umgehen.“

Die Idee, das Sexualstrafrecht auf „Nur Ja heißt Ja“ zu verschärfen, ist nicht neu. In Belgien gilt Sex ohne Zustimmung schon seit 1989 als Vergewaltigung. Zum Vergleich: Damals war in Deutschland Vergewaltigung in der Ehe noch einige Jahre legal. 12 Länder folgten dem Beispiel „Nur Ja heißt Ja“ in den vergangenen Jahren. Deutschland nicht.

Alina Zacher
Alina Zacher Volontärin, Wilhelmshavener Zeitung