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Im September wird es zum Schwur kommen. Soll die Marktstraße auf Dauer für den Lieferverkehr und andere Autos gesperrt werden? Oder langt nicht auch eine zeitliche Begrenzung der Lieferzeiten für die Geschäfte in der Fußgängerzone etwa von 21 Uhr bis 9 Uhr morgens, wie die FDP-Ratsherren Dr. Michael von Teichman und Horst Radmer in der Sitzung des Ausschusses für Planen und Bauern anregten.Die Leiterin des städtischen Amtes für Bürgerangelegenheiten, öffentliche Sicherheit und Ordnung, Traute von der Kammer, hatte den Politikern die Neuregelung vorgestellt. Seit einigen Wochen ist die Fußgängerzone – wie berichtet – im Bereich Marktstraße (von der Virchow- bis zur Grenzstraße), Parkstraße, Mozartstraße und Kieler Straße für Autos generell gesperrt. Betroffen ist neben Anwohnern und Handwerkern, die nur mit Sondergenehmigungen im Einzelfall vorfahren dürfen, der Lieferverkehr. Darunter leiden die verschiedenen Paketdienste. Während die UPS-Wagen inzwischen in Nebenstraßen parken, habe die Deutsche Post einen Antrag auf Ausnahmegenehmigung für ihren Paketdienst gestellt. Traute von der Kammer: „Ich halte das für unzulässig.“
Es habe dringender Handlungsbedarf bestanden, bestätigt Norbert Schmidt (SPD). „Wie das bislang in der Marktstraße ablief, war nicht in Ordnung.“ Autos über den ganzen Tag, sich gegenseitig behindernde Lkw, gefährdete Fußgänger, verschobene Pflastersteine.
Stadtbaurat Klaus-Dieter Kottek: „Wir wollten aber nicht nur die Sicherheit erhöhen, sondern auch die Aufenthaltsqualität verbessern.“ Die Pilotphase habe man bis September gewählt, damit auch noch die Küstenurlauber im Sommer in Ruhe in der Marktstraße einkaufen können.
Traute von der Kammer wies darauf hin, dass für den Lieferverkehr in den angrenzenden Straßen wie der Börsenstraße, der Virchowstraße, der Bahnhofstraße und der Ebertstraße eigene Parkzonen ausgewiesen wurden. Von hier aus müssen die Lieferanten ihre Waren dann mit Hilfe einer Sackkarre oder per Hand zu den Geschäften transportieren.
Ein Problem bei der Umsetzung: Die Parkstreifen für den Lieferverkehr werden trotz Zusatz-Hinweisschild von anderen Autofahrer als citynahe Parkgelegenheit genutzt. Allerdings droht diesen ein Strafzettel. Das Halten in den Lieferzonen ist ausdrücklich nur fürs Be- und Entladen zulässig.
