Wilhelmshaven - Der Brief von der Insolvenzverwaltung traf Beate Kram wie ein Schlag – obwohl sie schon die ganze Zeit mit dem Schlimmsten gerechnet hatte: Das Geld von ihrem Vater Ibeling Brauer ist wohl für immer weg. Es geht um eine Forderung von insgesamt 3418,11 Euro, die das insolvente Pflegeheim St. Willehad ihnen schuldet. Dort wohnte der 85-Jährige nur zwei Monate – bis er wegen der Schließung von jetzt auf gleich einen neuen Heimplatz finden musste.
„Pflegebedürftige müssen darunter leiden“
„Die Insolvenzverwaltung hat inzwischen Masseunzulänglichkeit beantragt“, erklärt Beate Kram und zeigt das Schreiben der Kanzlei. Die Insolvenzmasse reicht also gerade einmal, um die Kosten des Insolvenzverfahrens zu decken. Gläubiger wie ihr Vater gehen mit hoher Wahrscheinlichkeit leer aus.
Besonders wütend macht Kram, dass ältere und pflegebedürftige Menschen unter den Folgen der Insolvenz zu leiden hätten. Menschen wie ihr Vater, der nach einem Krankenhausaufenthalt im Dezember 2022 zunächst zur Kurzzeitpflege ins Pflegeheim St. Willehad kam. „Dort war er auch gut aufgehoben“, sagt die Tochter.
Anschließend kehrte er in seine Wohnung zurück, ein ambulanter Pflegedienst versorgte ihn. Doch lange sei das nicht gut gegangen. Der Vater sei immer öfter gegenüber dem Pflegedienst uneinsichtig gewesen.
Zu allem Übel sei er beim Hausarzt gestürzt, habe sich Rippen gebrochen. Ohne Vollzeitpflegeplatz sei es dann nicht mehr gegangen.
Trotz Auszugs ganzen Monat abgerechnet
Im Februar kam Brauer wieder ins Pflegeheim St. Willehad. Die Betreibergruppe Convivo hatte wenige Tage zuvor Insolvenzanträge beim Amtsgericht Bremen gestellt. „Die Mitarbeiter im Pflegeheim haben uns damals versichert, dass kein Grund zur Sorge besteht“, erzählt Kram. Froh über einen Heimplatz zog der Vater ein. Dass die Einrichtung zwei Monate später schließen würde, hätte die Wilhelmshavenerin nicht für möglich gehalten. Doch genau so kam es. „Da ist so viel schiefgelaufen“, sagt Kram und rechnet die offenen Forderungen vor: Das Heim hatte die Kosten für den kompletten April vergangenen Jahres vom Konto des Vaters abgebucht, wie es im Vertrag auch vorgesehen ist. Brauer war aber bereits am 3. April notgedrungen ausgezogen.
Bei einer Versammlung Ende März 2023 hatte die Heimleitung die Hiobsbotschaft überbracht. Die Heimaufsicht der Stadt Wilhelmshaven empfahl damals, sich schnell um einen neuen Heimplatz zu bemühen, unterstützte viele Bewohner bei der Suche. Brauer kam im Pauline-Ahlsdorff-Haus unter.
Sozialamt zahlte rückwirkend ans Heim
Der zu viel gezahlte Betrag für April ist nicht die einzige Forderung: Weil der 85-Jährige die kompletten Heimplatzkosten nicht allein aufbringen kann, hatte die Tochter als Bevollmächtigte im Februar 2023 Leistungen beim Sozialamt der Stadt Wilhelmshaven beantragt. Das zahlte im Mai auch rückwirkend für Februar und März an das Pflegeheim St. Willehad die ungedeckten Kosten für den Heimplatz. Die Angehörigen waren aber zuvor bereits für diese Monate in Vorleistung gegangen.
Diese Überzahlung hätte das Heim mit dem Bewohner verrechnen müssen – was aber nicht mehr passiert ist. „Eine Heimmitarbeiterin hat uns noch eine korrigierte Rechnung ausgestellt und gesagt, dass sie die Buchhaltung informiert“, sagt Kram und erinnert sich an das damalige Chaos. Die Mitarbeiterin sei kurz darauf entlassen worden, die vorläufige Insolvenzverwaltung habe nicht auf Schreiben reagiert, sei telefonisch überhaupt nicht zu erreichen gewesen. Beate Kram hätte sich in dieser Zeit Unterstützung nicht nur von der Insolvenzverwaltung gewünscht, sondern auch von der Heimaufsicht der Stadt Wilhelmshaven – wenigstens einen Rat, wie mit Zahlungen an das Heim zu verfahren ist.
Sozialamt beruft sich auf Gesetze
Das Sozialamt beruft sich indessen auf gesetzliche Bestimmungen. „Eine Insolvenz selbst stellt grundsätzlich keinen Grund dar, die Zahlungen an ein Pflegeheim einzustellen oder nicht aufzunehmen“, erklärt Julia Muth, Sprecherin der Stadt Wilhelmshaven. Somit seien die Zahlungen für die Monate Februar und März vergangenen Jahres an die Einrichtung überwiesen worden, ab April habe allein ein Anspruch auf Leistungen an das neue Pflegeheim bestanden.
Bis zur Entscheidung über den Sozialhilfeantrag würden die Sachbearbeiter bei Bedarf überschlägig ermitteln, welcher Eigenanteil ein Bewohner zukünftig an das Pflegeheim leisten muss. „Damit es nicht zu hohen Nachzahlungen kommt, wird empfohlen, in etwa dieser Höhe Abschläge an das Pflegeheim zu zahlen“, sagt Muth. Wann an das Pflegeheim gezahlt wird, sei allein Sache der Bewohner, die mit der Einrichtung einen privatrechtlichen Vertrag schließen.
Kram bleibt dabei: „Das Sozialamt wusste, dass im Pflegeheim zum Zeitpunkt des Bescheids im Mai längst die Lichter ausgeschaltet waren“, sagt sie. „Für mich ist nicht nachvollziehbar, warum die von uns in Vorleistung gezahlten Beträge nicht mit uns verrechnet werden konnten.“
