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Die Vorbereitung für die Ausweisung des Voslapper Grodens-Nord als Naturschutzgebiet läuft auf Hochtouren. Das Verordnungs-Verfahren soll bis Jahresende abgeschlossen sein. Der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) informierte jetzt in Wilhelmshaven die anerkannten Naturschutzverbände über das komplizierte Prozedere, das, so räumt auch NLWKN-Aufgabenbereichs-Leiter Ingolf Faida ein, „skurrile Züge“ hat.Der Voslapper Groden-Süd ist bereits seit einigen Wochen offizielles Naturschutzgebiet. Bekanntlich muss aber der gesamte Voslapper Groden (mit Ausnahme des Flüssiggasterminal-Areals an der Stadtgrenze zu Wangerland) förmlich unter Schutz gestellt werden. Damit sollen die juristischen Voraussetzungen geschaffen werden, Ausnahmegenehmigungen zu ermöglichen.
„Das Ziel ist es, das gesamte Schutzgebiet später auf ökologisch gleichwertige Flächen zu verlagern“, sagte Faida. „Dadurch soll der Voslapper Groden für gewerbliche und industrielle Nutzungen zur Verfügung stehen.“ Für den Voslapper Groden sind – wie berichtet – Investitionen in Milliardenhöhe geplant.
Faktisch ist der Voslapper Groden nach EU-Richtlinie längst Vogelschutzgebiet. Hier leben einige Exemplare der europaweit extrem seltenen Vogelarten Rohrdommel, Tüpfelsumpfhuhn, Blaukelchen, Rohrschwirl und Schilfrohrsänger. Praktisch gilt damit automatisch ein „totales Veränderungsgebot“, so Faida – bis zur Ausweisung eines Naturschutzgebietes.
Die Gespräche mit den Naturschützern seien in sehr sachlicher Atmosphäre geführt worden, sagte Faida. Das bestätigt Wilhelm Kaufmann, Vorsitzender des Naturschutzbundes (Nabu) Wilhelmshaven. Auch Kaufmann hält eine industrielle Nutzung des Voslapper Grodens-Nord für möglich und auch ökologisch für vertretbar – Ausweichflächen für die Vögel vorausgesetzt. Skeptisch ist der Nabu allerdings, ob die Umwidmung der gesamten Schutzflächen auch in Voslapp Groden-Süd gelingen wird. Kaufmann sorgt sich hier weniger um die Vögel, mehr um die Menschen.
Als kurios empfindet es der Nabu-Vorsitzende, dass im Vogelschutzgebiet weiterhin das Jagdrecht gilt. „Kein Mensch darf die sensiblen Vögel stören – aber Jäger dürfen dort auf Jagd gehen. Das heißt doch wohl“, so Kaufmann, „aus Sicht des Gesetzgebers sind Jäger keine Menschen.“
Ingolf Faida sieht hingegen keinen Widerspruch zwischen Naturschutz und Jagdrecht. Schließlich sei auch die Jägerschaft ein anerkannter Naturschutzverband. „Wenn wir seltene Vogelarten schützen wollen, müssen wir die Zahl ihrer natürlichen Gegner, etwa der Füchse, dezimieren. Genau dafür brauchen wir die Jäger.“
