Oldenburg/Wilhelmshaven - Die Zeichen der Missbilligung standen Eberhard Menzel ins Gesicht geschrieben. Mit zornigem Blick, verständnislosem Kopfschütteln und abwertendem Lächeln begleitete der frühere Wilhelmshavener Oberbürgermeister auf der Anklagebank die Ausführungen des Vorsitzenden Richters im Landgericht, Dr. Ralf Busch, der Menzel gerade wegen Untreue zu einer Gefängnisstrafe von elf Monaten auf Bewährung verurteilt hatte.
Mimik und Körpersprache ließen überdeutlich erkennen: Da sitzt niemand, der sich als verurteilter Straftäter fühlt, sondern jemand, dem schweres Unrecht geschieht. Aus seiner Sicht hat er alles richtig gemacht, als er dem damaligen Wilhelmshavener Krankenhaus-Geschäftsführer Jörg Brost zu einer Ruhestandsregelung verhalf, die dann von anderen als „goldener Handschlag“ bezeichnet wurde – ein Begriff, den sich Menzel während des Prozesses ausdrücklich verbat.
Was sich Eberhard Menzel am Montag vor dem Oldenburger Landgericht anhören musste, war starker Tobak für jemanden, dem nicht nur seine Gegner gelegentlich nachsagten, dass er unbotmäßiges Verhalten oft als eine Art Majestätsbeleidigung auffasste. Immer wieder tauchte in der ausführlichen Urteilsbegründung der Begriff Pflichtverletzung und pflichtwidriges Handeln auf.
So habe er mit seinem Handeln gegen die Pflicht zur Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit verstoßen, gegen den Grundsatz, dass der Staat nichts verschenken dürfe. Schließlich dürfe nur Geld ausgegeben werden, wenn es eine entsprechende Gegenleistung gebe. Aber genau das sei bei der Ruhestandsregelung für Klinikchef Brost nicht der Fall gewesen. Fünfeinhalb Jahre, so Richter Busch, habe Brost keine Leistung erbringen können – und trotzdem 75 Prozent seines Gehaltes – 18 000 Euro monatlich kassieren.
Eine Pflichtwidrigkeit sei es auch gewesen, vor dem Abschluss des Vertrags mit Brost nicht sorgfältig zu prüfen, ob es keine Alternativen gegeben habe. Brost habe nämlich keinesfalls einen Anspruch auf die großzügige Regelung gehabt. Tatsächlich habe es sich um eine Belohnung gehandelt. Dieses eigenmächtige und pflichtwidrige Verhalten habe der Stadt keinen Nutzen, sondern nur erhebliche Kosten gebracht. Der Gefährdungsschaden habe bei 1,2 Millionen Euro, der tatsächliche bei etwa 290 000 Euro gelegen.
Zum anstiftenden Handeln des früheren Krankenhausdirektors erklärte Busch, dass Brost mit doppelten Anstiftungsvorsatz gehandelt habe. Er habe von den erheblichen Nachteilen für die Stadt gewusst und alles unternommen, um vorzeitig von der Arbeit freigestellt zu werden. Dabei habe er genau gewusst, dass er keinerlei Anspruch auf die Regelung gehabt habe.
Bei den Mitangeklagten, so Busch, sei zu berücksichtigen, dass sie ehrenamtlich tätig und keine Juristen seien. Dennoch hätten auch sie wissen müssen, dass sie ausschließlich der Stadt und nicht dem Klinikchef verpflichtet gewesen seien. Sie seien ihrer Pflicht zur Kontrolle nicht nachgekommen und hätten den Schaden für die Stadt billigend in Kauf genommen.
In einem Punkt blieb das Gericht erheblich unter der Forderung des Staatsanwalts: Die geforderten Geldauflagen, beispielsweise 50 000 Euro für Brost und 20 000 Euro für Menzel, wurden nicht erhoben. Als Begründung wurde die lange Verfahrensdauer und außerdem die Medien-Berichterstattung angegeben. Deshalb habe das Gericht keine weiteren „strafähnlichen Maßnahmen“ beschlossen.
Auf die Angeklagten kommen deshalb nur noch die Verfahrenskosten als finanzieller Faktor zu. Menzel und Will müssen auch keine beamtenrechtlichen Folgen befürchten. Mit dem Strafrahmen blieb die Kammer unter der Schwelle, ab der Menzel um seine Pension hätte fürchten müssen (zwölf Monate).
