Wilhelmshaven
Dass es weder richtig noch erlaubt war, was er tat, habe er schon gewusst, sagte der 23-Jährige vor dem Schöffengericht in Wilhelmshaven über seine intime Beziehung zu einer zwölf Jahre alten Schülerin im Frühsommer dieses Jahres. „Es war uns allerdings nicht klar, was passieren könnte – dass ich jetzt hier sitze“, sagte er.Dies hatte er sich nicht vorstellen können: Eine Anklage wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern, Tatbestand des Verbrechens mit der Androhung einer Freiheitsstrafe von mindestens zwei Jahren.
Kennen gelernt hatten sich die Beiden im Internet. Da hatte der Auszubildende im Frühjahr auf das Foto des Mädchens geklickt, das anschließend im Netz zurückschrieb, warum er nur dies tue und nicht selber schreibe. So entwickelte sich zunächst der Kontakt weiter, es kam es zu einem ersten Treffen, dem weitere folgten. „Irgendwann hatten wir uns dann verliebt.“
Beide wussten über den problematischen Altersunterschied, hielten die Sache vor den Eltern der Schülerin geheim. Über Sex habe man zunächst nur gesprochen, später die anfängliche Zurückhaltung aufgegeben, sagte der Beschuldigte. Ein knappes Dutzend Mal schlief man miteinander, dann kamen die Eltern dahinter, erstatteten Anzeige.
Die Schülerin habe zwar einen reiferen Eindruck als eine Zwölfjährige gemacht, erklärte die mit den Ermittlungen befasste Polizeibeamtin, aber so richtig habe das Mädchen die Bedeutung des Geschlechtsverkehrs für seine Entwicklung noch nicht einordnen können.
Briefe der Schülerin bestätigten, dass sie die Beziehung durchaus als Liebe erlebt habe. „Der Gesetzgeber fragt in Fällen von sexuellem Missbrauch aber nicht, ob das Kind einverstanden war“, betonte die Staatsanwältin. Generell ziehe eine solche Tat mindestens zwei Jahre Freiheitsstrafe nach sich.
Einzig durch den hier gegebenen Hintergrund der Beziehung könne man einen minderschweren Fall zugrunde legen, Mindeststrafe ein Jahr pro Fall. Für die elf zeitlich eng aufeinander folgenden Taten beantragte die Anklagevertreterin eine Gesamtstrafe von einem Jahr und sechs Monaten mit Bewährung.
Das Urteil lautete am Ende wie beantragt, mit einer Strafaussetzung zur Bewährung auf drei Jahre.
