Wilhelmshaven - Der Doppelhaushalt der Stadt Wilhelmshaven für 2013/2014 ist genehmigt. Die Kommunalaufsicht des Landes hat von der Stadt vorgelegte Zahlenwerk einschließlich der geplanten Investitionskredite, Verpflichtungsermächtigungen und Liquiditätskredite „ohne Einschränkungen“ abgesegnet.

Mit der Genehmigung endet die „vorläufige Haushaltsführung“ der Stadt. Die Verwaltung kann Ausgaben im Rahmen des beschlossenen Haushaltsrahmens tätigen und Investitionen auf den Weg bringen. Konkret geht es um Vorhaben im Wert von weit über 30 Millionen Euro.

Oberbürgermeister Andreas Wagner (CDU) sieht in der Genehmigung eine Würdigung des Veränderungswillens in der Stadt. Der jetzige Doppelhaushalt sei der erste, den der neue Rat, der neue Kämmerer und der neue OB zu verantworten hätten. Insofern sei das dicke Lob aus Hannover nicht unbedingt zu erwarten gewesen. „Das hat mich völlig überrascht“, so Wagner. Ausdrücklich habe die Kommunalaufsicht den Mut von Rat und Verwaltung anerkannt, durch zum Teil unpopuläre Beschlüsse – etwa Steuererhöhungen – die Haushaltslage zu verbessern.

Der Doppelhaushalt weist laut Kämmerer Jens Stoffers für 2013 ein Defizit von 16,6 Millionen und für 2014 ein Defizit von 5,5 Millionen Euro aus. Die Miesen aus den Vorjahren betragen 77 Millionen Euro, so dass bis 2017 voraussichtlich ein Gesamtdefizit von rund 97,5 Millionen Euro aufgelaufen sein wird. Die Stadt müsse auch weiterhin alle Sparmöglichkeiten nutzen und ihre Ausgaben so weit wie möglich verringern, stellt die Kommunalaufsicht fest.

Auch wenn der Rat für 2017 mit einem ausgeglichenen Haushalt rechne, könne von einer Entspannung noch keine Rede sein. Aber als „sehr positiv“ hebt die Behörde hervor, dass der Haushaltssicherungsbericht der Stadt den Handlungsbedarf gut wiedergibt. „Es gab ein sehr gutes Zusammenspiel von Verwaltung, Rat und Rechnungsprüfungsamt“, lobte Stoffers. Intensive Gespräche mit der Kommunalaufsicht hätten ihr übriges getan.


Die Kommunalaufsicht rät zur Verschlankung der Beteiligungsstrukturen und sieht in Verlustausgleichen fürs Krankenhaus einen „besonderen Risikofaktor“.