Wilhelmshaven - Neue Runde im Konflikt Artenschutz contra Klimaschutz: Die Pläne für einen Bürgerwindpark Wangerland sind möglicherweise endgültig gescheitert. Das niedersächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) Lüneburg hat die Beschwerde der Bürgerenergiegesellschaft Wangerland (BEW) gegen einen Beschluss des Verwaltungsgerichts (VG) Oldenburg abgewiesen. Damit dürfen auf den Flächen E (südlich Tettens) und C (bei Hohenkirchen) keine Anlagen des Windparks Wangerland errichtet werden. Das OVG bestätigt, dass die Kollisionsgefährdung für die Rohrweihe fehlerhaft ermittelt wurde. Der Naturschutzbund Niedersachsen (Nabu) hatte sich mit einem Eilantrag gegen die Genehmigung von insgesamt zehn Windkraftanlagen auf den Flächen gewendet, der verhindern sollte, dass die Anlagen bis zu einer Entscheidung im Hauptsacheverfahren errichtet werden. Das VG hatte dem Antrag im Februar stattgegeben. Inhaltlich hatte sich das Gericht vor allem darauf gestützt, dass die Kollisionsgefährdung für die streng geschützte und hoch gefährdete Vogelart Rohrweihe falsch bewertet worden ist.
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