WILHELMSHAVEN - Die Kommunalaufsicht im niedersächsischen Innenministerium hat der Stadt Wilhelmshaven gestern schriftlich mitgeteilt, dass hinsichtlich der Beschwerde der Gruppe BASU/Hammadi zur Einstellung eines Kulturbeauftragten keine rechtlichen Bedenken bestehen. Das gab Stadtsprecher Arnold Preuß bekannt.

Ratsfrau Barbara Ober-Bloibaum hatte am 8. Dezember namens der Gruppe gegen die befristete Einstellung (1. Januar 2014 bis 31. Dezember 2015) von Dr. Jens Graul, gerade als Stadtrat in den Ruhestand verabschiedet, als Kulturbeauftragten Beschwerde bei der Kommunalaufsicht eingelegt. Gleichzeitig wandte sich die Gruppe gegen die Berufung Grauls als Mitglied des Aufsichtsrates der Info-Box Jade-Weser-Port GmbH. Oberbürgermeister Andreas Wagner zeigte sich erfreut, dass die Kommunalaufsicht so schnell reagierte. In der Sache habe er keine andere Entscheidung erwartet.

Bei beiden Beschwerde-Punkten sieht das Innenministerium keine Gründe für ein kommunalaufsichtliches Einschreiten. Die Kommunalaufsicht führt aus, dass nach den rechtlichen Bestimmungen im Stellenplan die erforderlichen Stellen der Beamten und der weiteren nicht nur vorübergehend Beschäftigten auszuweisen sind. Vorübergehende Stellen wie die auf zwei Jahre befristete Stelle des Kulturbeauftragten müssten folglich nicht im Stellenplan ausgewiesen werden. Des Weiteren werde dargestellt, dass eine kalendermäßige Befristung eines Arbeitsvertrages ohne Vorliegen eines sachlichen Grundes bis zur Dauer von zwei Jahren zulässig sei. Ebenso bestehe nach dem Niedersächsischen Gleichberechtigungsgesetz keine ausnahmslose Pflicht zur Ausschreibung der Stelle. Hinsichtlich der Berufung in den Aufsichtsrat der Info-Box Jade-Weser-Port GmbH erklärte die Kommunalaufsicht der Stadt zufolge, dass nach der Niedersächsischen Kommunalverfassung als Vertreter der Kommune auch fachkundige Beschäftigte oder Fachleute außerhalb der Verwaltung gewählt werden könnten.