Wilhelmshaven - Das Klinikum Wilhelmshaven kommt nicht aus den Schlagzeilen. Nach der überraschenden Abberufung des Klinikum-Geschäftsführers Reinhold Keil war am Mittwoch, 21. Oktober, die Polizei in dem städtischen Krankenhaus. Bei der offenbar schon seit einigen Tagen geplanten Razzia wurden mehrere Büroräume durchforstet und Unterlagen beschlagnahmt. Zuvor waren bereits Privathäuser durchsucht worden. Auf Anfrage der Redaktion bestätigte die Polizeiinspektion Wilhelmshaven-Friesland in Absprache mit der Staatsanwaltschaft Oldenburg die Ermittlungen. „Es besteht der Anfangsverdacht des Abrechnungsbetruges gegen zwei zuletzt verantwortliche Mitarbeiter des Klinikums Wilhelmshaven. Konkret geht es darum, dass Honoraransprüche gegenüber Privatpatienten nicht korrekt abgerechnet worden sein sollen.“

Bei der Durchsuchung der Privat- und der Geschäftsräume wurde nach Angaben der Ermittler Beweismaterial sichergestellt. Die Auswertung dieser Unterlagen und Daten werde einige Zeit in Anspruch nehmen. „Angesichts des derzeitigen Verfahrensstandes können keine weiteren Details zum Verfahrensgegenstand und den beschuldigten Personen mitgeteilt werden“, so Polizei und Staatsanwaltschaft. Keil hatte Anfang September seinen Geschäftsführer-Vertrag fristgerecht zum Ende nächsten Jahres gekündigt. Nachdem nach den Worten von Oberbürgermeister Carsten Feist am 24. September bestimmte „Sachverhalte aus dem laufenden Geschäftsbetrieb des Klinikums bekannt geworden“ seien, berief der Aufsichtsrat den Geschäftsführer am 4. Oktober ab. Letztlich hätten „grundlegende Differenzen“ über die Art der Geschäftsführung zur Abberufung geführt, sagte Feist.

Auch das Privathaus von Keil wurde gestern nach Informationen der Redaktion durchsucht. Der Fokus der Ermittlungen könnten aber dennoch eher im medizinischen Bereich liegen. Seit Monaten befasst sich der nicht-öffentlich tagende Aufsichtsrat des Klinikum mit vermeintlichen Ungereimtheiten bei den Abrechnungen zweier Chefärzte. Diese sollen nicht zu einer persönlichen Bereicherung geführt haben. Strittig war zwischen der Mehrheit im Aufsichtsrat und der Geschäftsführung die Frage, wie diese „Fehler“ arbeitsrechtlich zu ahnden sind – mit einer Ermahnung, einer Abmahnung oder gar mit einer Kündigung.