Wilhelmshaven - Es führt immer wieder zu Streit zwischen Mieter und Vermieter: Sollte die Haustür im Mehrfamilienhaus in der Nacht abgeschlossen werden, oder nicht? Verschiedene Sicherheitsbedürfnisse prallen dabei aufeinander. Stellt sich die Frage: Muss man Haustüren in Miethäusern abschließen? Oder anders gefragt: Darf man Haustüren in Mietshäusern überhaupt abschließen? Die Antwort lautet: NEIN! Haustüren von Mehrfamilienhäusern müssen immer offen bleiben, auch wenn in diversen Mietverträgen oder Hausordnungen immer noch Klauseln existieren, die Mieter verpflichten, beispielsweise ab 22 Uhr die Haustür abzuschließen.
Urteil LG Frankfurt
Zuletzt hob das Landgericht Frankfurt den Beschluss einer Wohnungseigentümerversammlung auf, wonach die Haustür zwischen 22 und 6 Uhr abzuschließen sei (Az.: 2-13 S 127/17). Die Begründung: Eine verschlossene Haustür behindere den Fluchtweg und könne die Bewohner in Gefahr bringen, wenn man den Schlüssel nicht gleich parat habe.
Eine Mieterin einer LEG-Wohnung in Wilhelmshaven sah das anders. Sie befürchtete, dass, wenn die Haustür nachts nicht abgeschlossen würde, mögliche Brandstifter ins Haus eindringen könnten. Bekanntlich gab es in der Vergangenheit mehrere Feuer in der Jadestadt. Aus ihrer großen Sorge heraus wollte die Mieterin mit Hilfe einer Anzeige bei der Polizei dafür sorgen, dass nachts die Außenhaustür in ihrem Treppenhaus abgeschlossen wird. Die Polizei Wilhelmshaven-Friesland riet ihr zu einer Zivilklage, denn strafbar macht sich die LEG nicht, wie auch aus dem Frankfurter Urteil ersichtlich ist.
Die LEG Immobilien zeigte auf Nachfrage Verständnis für die Sorgen der Mieterin, verwies aber auf die Bestimmungen, die nicht nur für Haustüren von Mehrfamilienhäusern in Wilhelmshaven gelten, sondern allgemein für alle Objekte rechtlich vorgegeben sind. Auch darin ist festgelegt, dass der Weg durch das Treppenhaus und die Haustür ins Freie ein Fluchtweg ist, der nicht versperrt sein darf und jederzeit frei sein muss.
Keine Sondermaßnahmen
Dazu Veronika Böhm von der LEG Management GmbH in Düsseldorf: „Die Sicherheit der Hausbewohner im Brandfall geht der Einbruchssicherheit vor. Individuelle Ängste rechtfertigen in diesem Fall keine Sondermaßnahmen von Seiten des Vermieters. Zudem hätte die Mieterin die Möglichkeit, durch zusätzliche Sicherungsmaßnahmen an ihrer Wohnungstür das Einbruchsrisiko für sich persönlich zu senken. Die LEG bietet für solche Fälle zusätzliche Sicherheitspakete für ihre Mieter an“. Die widerstreitenden Interessen der Hausbewohner könnten laut Mieterbund aber auch durch ein Haustürschließsystem mit einem Schnapp- oder Panikschloss unter einen Hut gebracht werden, dass ein Verschließen der Haustür zulässt, auf der Innenseite aber ein Öffnen der Tür ohne Schlüssel ermöglicht. Eine Verpflichtung für den Vermieter, nachträglich ein derartiges Haustürschließsystem zu installieren, gibt es allerdings nicht.
Schlösser ausgetauscht
Die LEG hat zumindest in einigen ihrer Mietobjekte in Wilhelmshaven dafür gesorgt, dass das Problem gelöst wird, wie Mieter bestätigen. So wurden beispielsweise in Voslapp die alten Schlösser der Haus- Keller- und Gartentüren ausgetauscht. Mittels Drehknopf können nun alle Türen ohne Schlüssel von innen geöffnet und geschlossen werden. Einbrecher können nicht hinein und falls ein Brand ausbricht und der Mieter in Panik den Schlüssel nicht findet oder vergisst, kann er trotzdem das Haus verlassen.
