Wilhelmshaven - Während der Sozialverband Deutschland (SoVD) in Niedersachsen Taxizuschläge für Rollstuhlfahrer mit nichtzusammenklappbaren Rollstühlen als diskriminierend bezeichnet hat, ist die Meinung in Wilhelmshaven - wo auch vor kurzem eine entsprechende Gebühr beschlossen wurde - völlig anders. Politik, Taxiunternehmer und auch der Behindertenbeirat sehen in der neuen Gebührenordnung einen großen Vorteil, denn an den 10-Euro-Zuschlag sind auch besondere Pflichten gebunden, die Taxiunternehmer künftig gegenüber Betroffenen haben.
Das sagt der
Der Rat der Stadt hat am 13. Juli eine neue Gebührenordnung für Taxis beschlossen. Darin enthalten sind höhere Grund- und Kilometerpreise und eben auch ein 10-Euro-Aufschlag für Rollstuhlfahrer, die nicht auf den Sitz im Taxi umsteigen können, sondern auf ein Spezialfahrzeug mit Rampe angewiesen sind. Die Gebühr gilt dabei für Privatfahrten, da Fahrten aus medizinischen Gründen von der Krankenkasse übernommen werden.
Und gerade diese Privatfahrten sollen durch die Gebühr künftig deutlich einfacher werden, denn an sie ist auch eine Beförderungspflicht gebunden. Während Betroffene in der Vergangenheit vor allem am Wochenende oft nicht spontan ein Taxi buchen konnten, da die Unternehmen aus kostengründen keine eingesetzt haben, müssen diese nun vorgehalten werden. Das sei ein sehr großer Fortschritt betont Sabine Gastmann, Vorsitzende des Wilhelmshavener Behindertenbeirates, im Gespräch mit der WZ. „Wir haben ausdrücklich gesagt, dass wir es so haben wollen“, so Gastmann. Gleichzeitig begrüßt sie auch, dass das Thema nun auch landesweit durch die Kritik des SoVD in der Diskussion ist, denn natürlich wäre es künftig wünschenswert, wenn es entsprechende Entlastungen für die Betroffenen Rollstuhlfahrer gäbe, damit diese nicht mehr bezahlen müssen, als andere Menschen auch. „Vielleicht führt die Debatte ja dazu“, hofft Gastmann.
Das sagen dieTaxiunternehmer
Astrid Zaage, Sprecherin der Taxiunternehmer in Wilhelmshaven, ist froh über die 10-Euro-Pauschale. Die Beförderung von Menschen mit entsprechenden Rollstühlen koste den Fahrer sehr viel Zeit. Die Rampe muss ausgefahren werden, der Passagier hineingeschoben und dann gesichert werden. Zunächst wird dafür der Rollstuhl an fünf Punkten fixiert und dann der Passagier selbst noch mal extra angeschnallt. Das koste vor und nach der Fahrt etwa jeweils 10 bis 15 Minuten, je nachdem wie viel der Passagier unterstützt werden muss. „Bei einem Mindestlohn von bald 12 Euro sind das alleine schon 6 Euro an Personalkosten und da sind die anderen Kosten noch gar nicht eingerechnet.“ Auch die Anschaffung der Spezialfahrzeuge sei sehr teuer und die Kosten werden vom Unternehmer komplett alleine gestemmt und nicht bezuschusst, macht Zaage klar. Mit dem 10-Euro-Aufschlag bekämen die Unternehmer künftig den Mehraufwand bezahlt und gleichzeitig werden „Rollstuhlfahrer privat genauso mobil, wie jeder andere Mensch auch“, sagt Zaage.
Die Taxiunternehmerin ist gleichzeitig Ratsfrau im Rat der Stadt, hat allerdings an der Sitzung, als die Gebühr beschlossen wurde, aus gesundheitlichen Gründen nicht teilgenommen.
Der Rat der Stadt hat mit nur einer Gegenstimme der Gebührenordnung zugestimmt. Auch wenn sich im Nachgang eine Debatte entzündete, weil der Ratsvorsitzende Stefan Becker (WIN@WBV) den SovD für den Diskriminierungsvorwurf mit harschen Worten attackierte und ihm daraufhin mehrere Ratsmitglieder vorwarfen, sich im Tonfall vergriffen zu haben, standen in der Sache doch alle hinter der Entscheidung, die Becker verteidigte.
Die WIN@WBV-Fraktion unterstrich in einer Pressemitteilung nach der Ratssitzung, dass sie zu der Entscheidung steht. Ratsherr Olaf Fischer erinnerte daran, dass Mitglieder des Behindertenbeirates in der Vergangenheit nicht immer an Sitzungen teilnehmen konnten, da es keine Taxen gab. Dieser Zustand soll sich durch die Neuordnung ändern. „Hier schafft ein zusätzliches Angebot der Taxiunternehmen künftig eine erhebliche Flexibilisierung für die Betroffenen“, ergänzt Fraktionsmitglied Dr. Uwe Weithöner in der Mitteilung.
