Wilhelmshaven - Im Streit zwischen der Stadt Wilhelmshaven und dem Deutschen Marinemuseum um die Betriebserlaubnis für die Hafenbarkasse „Friedrich A. Meyer“ zeichnet sich eine gütliche Einigung ab. Das erklärten beide Parteien in einer abgestimmten Pressemitteilung. Demnach befindet sich das gerichtliche Verfahren vor dem Güterichter des Verwaltungsgerichts Oldenburg auf der Zielgeraden.
Sachverständiger wurde vom Gericht bestellt
Die Stiftung Deutsche Marinemuseum (DMM) als Eigentümerin der „Friedrich A. Meyer“ und die Stadtverwaltung Wilhelmshaven als Hafenbehörde haben gemeinsam mit dem vom Gericht bestellten Sachverständigen Peter Nibbe aus Hamburg in der fünften Kalenderwoche die Hafenbarkasse begutachtet und sich über das weitere Vorgehen verständigt.
Damit kommt ein seit fast zwei Jahren geführtes Verfahren zu einem hoffentlich guten Ende.
Vor Gericht war vereinbart worden, dem Schiff eine Ausnahmegenehmigung erteilen zu wollen, wenn die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt werden. Dazu gehören insbesondere die Anforderungen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung.
Auflagen für Evakuierung und die Leckstabilität
Dazu erteilte der Gutachter Auflagen, welche die Leckstabilität und die Voraussetzungen für eine erfolgreiche Evakuierung der Fahrgäste im Havariefall sicherstellen sollen. Voraussichtlich wird auch die Anzahl der Fahrgäste reduziert werden müssen, was die Museumsstiftung schon von sich aus veranlasst hatte.
Konteradmiral a. D. Gottfried Hoch zeigte sich für die Stiftung DMM zufrieden mit dem in schwierigen und aufwendigen Verhandlungen gefundenen Kompromiss: „Seit der Saison 2021 ruht das Angebot der historischen Hafenrundfahrten zum großen Bedauern der rund 30 000 Museumsbesucherinnen und -besucher, die im letzten Betriebsjahr 2020 das Angebot genutzt hatten. Nun ist eine gütliche Einigung getroffen worden“.
Auch Dr. Stephan Huck, Leiter des Deutschen Marinemuseums, begrüßt das weitere Vorgehen: „Ich bin zuversichtlich, dass uns der Gutachter einen vernünftigen und finanziell umsetzbaren Weg aufzeigen wird, wie wir die Hafenbarkasse wieder in Betrieb nehmen können.“
Museum wartet nun auf konkreten Vorschlag
Erster Stadtrat Armin Schönfelder freut sich, dass „Museum und Stadtverwaltung im Güteverfahren eine pragmatische Lösung gefunden haben, die nicht nur im Interesse der Parteien ist, sondern auch die vielen Besucher des Museums und des Hafens erfreuen wird.“ Er bedankte sich beim Präsidenten des Verwaltungsgerichts für die zielgerichtete Moderation des Güteverfahrens.
Der Gutachter wird nun der Stiftung Deutsches Marinemuseum einen konkreten Vorschlag unterbreiten, wie die Hafenbarkasse technisch ertüchtigt werden kann, um die Hafenrundfahrten wieder aufnehmen zu können.
