Wilhelmshaven/Hannover - In Niedersachsen haben rund die Hälfte der Grundstücksbesitzer ihre Grundsteuererklärung abgegeben, so der Stand zum Jahreswechsel. Die andere Hälfte hat dafür noch bis zum 31. Januar Zeit. Der ursprüngliche Abgabetermin war der 31. Oktober, doch wegen des schleppenden Eingangs wurde die Frist um vier Monate verlängert.
Es hat den Anschein, als wenn die Liste der Säumigen nach Ende der Frist lang sein wird. Die WZ-Redaktion fragte das Finanzministerium nach dem aktuellen Stand der Dinge. Es antwortete Antje Tiede, Pressesprecherin des Ministeriums.
Sind die Niedersachsen schneller oder langsamer als die Steuerpflichtigen in anderen Bundesländern? Antje Tiede: In Niedersachsen wurden zum Stichtag 1.1.2023 insgesamt rund 1 917 000 Grundsteuererklärungen abgegeben. Dies sind ca. 53 Prozent. Damit liegt Niedersachsen bundesweit im oberen Bereich.
Wie viele Grundstücke gibt es, für die Erklärungen abgegeben werden müssen?
Tiede: In Niedersachsen sind insgesamt rund 3 600 000 Grundsteuererklärungen abzugeben.
Prüft die Finanzverwaltung, ob die Angaben korrekt sind?
Tiede: Die Angaben in den Grundsteuererklärungen werden durch die Finanzverwaltung in einem sachgerechten Maß überprüft.
Hat man einen Überblick darüber, wie viele der Erklärungen korrigiert werden müssen?
Tiede: Auffällig ist, dass vor allem die Grundsteuererklärungen, die nicht über das Elster-Portal, sondern in Papierform abgegeben wurden, sehr häufig nicht vollständig ausgefüllt wurden und durch Nachfragen vervollständigt oder korrigiert werden müssen.
Häufiger Fehler in den Erklärungen ist eine falsche Angabe der Wohnfläche. Viele vertun sich auch bei der Nutzfläche. Das stellte man jetzt auch im Finanzamt Wilhelmshaven fest, wie der Leiter der Einheitlichen Grundbesitzstelle Reinharde Rieger mitteilte. Im Bereich des Finanzamts Wilhelmshaven sind für rund 86 000 Grundstücke Erklärungen abzugeben.
Wohnfläche im grundsteuerrechtlichen Sinn (Niedersachsen) sind alle Wohnräume außer Kellerräumen, Abstellräumen und Kellerersatzräumen außerhalb der Wohnung, Waschküchen, Trockenräume, Bodenräume, Heizungsräume und Garagen (sofern nicht größer als 50 Quadratmeter). Viele Grundstücksbesitzer geben diese Räume versehentlich als Nutzfläche an. Stattdessen bleiben diese Räume in der Erklärung unberücksichtigt. Flure zählen zur Wohnfläche, Treppen dagegen nicht.
Nutzfläche sind Räume im Gebäude, die gewerblich oder für andere Zwecke, jedenfalls nicht für Zwecke, die im Zusammenhang mit der Wohnung stehen, genutzt werden. Es sei denn, es handelt sich um Nebengebäude oder Garagen, die gewisse Größen überschreiten. Genaues Lesen der Hinweise, die sich hinter den kleinen Fragezeichen im Online-Formular verbergen, bzw. auf dem Erläuterungsblatt stehen, nützt.
Garagen und Schuppen unter 50 bzw. 30 Quadratmeter Größe können bei den Angaben unberücksichtigt bleiben.
Fehlerhafte Erklärungen kann man korrigieren. Man gibt die korrigierte Erklärung ein zweites Mal ab. Doch Vorsicht: Das Programm der Finanzverwaltung gleicht nicht ab, ob die Erklärung für ein Grundstück mehrmals abgegeben wird. In der Regel erhält man einen Bescheid für die erste Erklärung mit den falschen Angaben. Es empfiehlt sich, gegen diesen Bescheid fristgerecht Widerspruch einzulegen.
Weiß man, wie viele Erklärungen von den Steuerpflichtigen selbst korrigiert werden, nachdem sie sie bereits einmal fehlerhaft abgeschickt haben?
Tiede: Die Steuerbürgerinnen und Steuerbürger haben jederzeit die Möglichkeit, ihre Grundsteuererklärung zu korrigieren. In dem automatisierten Elster-Portal wird die ältere Grundsteuererklärung durch die neue Grundsteuererklärung ersetzt. Dies kann beliebig oft geschehen, bis ein Bescheid erstellt wurde. Danach entspräche eine neue Erklärung einem Änderungsantrag.
Wie hoch ist der Anteil der Erklärungen für je ein Grundstück, die zur Korrektur mehrmals abgeschickt wurden?
Tiede: Eine Statistik hierüber gibt es nicht.
Welche Fehler und Missinterpretationen von Begriffen kommen am häufigsten vor?
Tiede: Wichtige Hinweise haben vor allem die im Vorfeld der Erklärungsabgabe gestellten Fragen gegeben. Hier zeigten sich Schwerpunkte bei den Begriffen rund um die Fläche und der Bezeichnung der Flurstücke, die aus einem Zähler und einem Nenner besteht und auch so abgefragt wird. Es war wichtig, hier schnell weitere Erläuterungen, auch in anderer Aufbereitung, anzubieten, nicht erst nach einer Analyse der abgegebenen Erklärungen.
Wie viele interpretieren beispielsweise den Begriff Nutzfläche falsch und deuten ihn als Nebenräume (Waschküche, Abstellraum), die zur Wohnung gehören, und nicht als nicht zur Wohnung gehörend?
Tiede: Soweit eine Häufung von Fehlinterpretationen bzw. eher von Fragen auffiel, wurden durch das Niedersächsische Landesamt für Steuern die zahlreichen Anleitungen und Erklärmaterialien angepasst und erweitert, z. B. durch neue Erklärvideos und Klick-Anleitungen. Insbesondere auf der Internetseite https://lstn.niedersachsen.de/steuer/grundsteuer/grundsteuerreform-in-niedersachsen-215354.html werden ausführliche Informationen zu den häufigsten Fragen bereitgestellt.
Damit wird die in den Anleitungen zum Ausfüllen der Steuererklärung natürlich ohnehin vorhandene Information auf mehreren Wegen angeboten.
Wie viele Bescheide sind bereits rausgegangen?
Tiede: Zum Stichtag 1.1.2023 sind 291 713 Bescheide über die Grundsteueräquivalenzbeträge auf den 1.1.2022 per Post versandt worden.
Wie viele Widersprüche gibt es?
Tiede: Nach der letzten Auswertung der Rechtsbehelfsstatistik wurden bisher 269 Einsprüche gegen die Feststellungen der Grundsteueräquivalenzbeträge eingelegt.
Welches sind die häufigsten Gründe für Widersprüche?
Tiede: Durch die derzeitig vorrangigen Arbeiten in den Einheitlichen Grundbesitzstellen der niedersächsischen Finanzämter – insbesondere Arbeiten im Rahmen der Erklärungsannahmen (einschl. Sortier- und Scanarbeiten von Papiererklärungen) und Bescheiderstellungen – stehen die Auswertungen der bereits eingegangenen Einspruchsbegründungen noch am Anfang. Daher ist eine belastbare Aussage zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich.
Wilhelmshaven/Hannover - In Niedersachsen haben rund die Hälfte der Grundstücksbesitzer ihre Grundsteuererklärung abgegeben, so der Stand zum Jahreswechsel. Die andere Hälfte hat dafür noch bis zum 31. Januar Zeit. Der ursprüngliche Abgabetermin war der 31. Oktober, doch wegen des schleppenden Eingangs wurde die Frist um vier Monate verlängert.
Es hat den Anschein, als wenn die Liste der Säumigen nach Ende der Frist lang sein wird. Die WZ-Redaktion fragte das Finanzministerium nach dem aktuellen Stand der Dinge. Es antwortete Antje Tiede, Pressesprecherin des Ministeriums.
Sind die Niedersachsen schneller oder langsamer als die Steuerpflichtigen in anderen Bundesländern? Antje Tiede: In Niedersachsen wurden zum Stichtag 1.1.2023 insgesamt rund 1 917 000 Grundsteuererklärungen abgegeben. Dies sind ca. 53 Prozent. Damit liegt Niedersachsen bundesweit im oberen Bereich.
Wie viele Grundstücke gibt es, für die Erklärungen abgegeben werden müssen?
Tiede: In Niedersachsen sind insgesamt rund 3 600 000 Grundsteuererklärungen abzugeben.
Prüft die Finanzverwaltung, ob die Angaben korrekt sind?
Tiede: Die Angaben in den Grundsteuererklärungen werden durch die Finanzverwaltung in einem sachgerechten Maß überprüft.
Hat man einen Überblick darüber, wie viele der Erklärungen korrigiert werden müssen?
Tiede: Auffällig ist, dass vor allem die Grundsteuererklärungen, die nicht über das Elster-Portal, sondern in Papierform abgegeben wurden, sehr häufig nicht vollständig ausgefüllt wurden und durch Nachfragen vervollständigt oder korrigiert werden müssen.
Häufiger Fehler in den Erklärungen ist eine falsche Angabe der Wohnfläche. Viele vertun sich auch bei der Nutzfläche. Das stellte man jetzt auch im Finanzamt Wilhelmshaven fest, wie der Leiter der Einheitlichen Grundbesitzstelle Reinharde Rieger mitteilte. Im Bereich des Finanzamts Wilhelmshaven sind für rund 86 000 Grundstücke Erklärungen abzugeben.
Wohnfläche im grundsteuerrechtlichen Sinn (Niedersachsen) sind alle Wohnräume außer Kellerräumen, Abstellräumen und Kellerersatzräumen außerhalb der Wohnung, Waschküchen, Trockenräume, Bodenräume, Heizungsräume und Garagen (sofern nicht größer als 50 Quadratmeter). Viele Grundstücksbesitzer geben diese Räume versehentlich als Nutzfläche an. Stattdessen bleiben diese Räume in der Erklärung unberücksichtigt. Flure zählen zur Wohnfläche, Treppen dagegen nicht.
Nutzfläche sind Räume im Gebäude, die gewerblich oder für andere Zwecke, jedenfalls nicht für Zwecke, die im Zusammenhang mit der Wohnung stehen, genutzt werden. Es sei denn, es handelt sich um Nebengebäude oder Garagen, die gewisse Größen überschreiten. Genaues Lesen der Hinweise, die sich hinter den kleinen Fragezeichen im Online-Formular verbergen, bzw. auf dem Erläuterungsblatt stehen, nützt.
Garagen und Schuppen unter 50 bzw. 30 Quadratmeter Größe können bei den Angaben unberücksichtigt bleiben.
Fehlerhafte Erklärungen kann man korrigieren. Man gibt die korrigierte Erklärung ein zweites Mal ab. Doch Vorsicht: Das Programm der Finanzverwaltung gleicht nicht ab, ob die Erklärung für ein Grundstück mehrmals abgegeben wird. In der Regel erhält man einen Bescheid für die erste Erklärung mit den falschen Angaben. Es empfiehlt sich, gegen diesen Bescheid fristgerecht Widerspruch einzulegen.
Weiß man, wie viele Erklärungen von den Steuerpflichtigen selbst korrigiert werden, nachdem sie sie bereits einmal fehlerhaft abgeschickt haben?
Tiede: Die Steuerbürgerinnen und Steuerbürger haben jederzeit die Möglichkeit, ihre Grundsteuererklärung zu korrigieren. In dem automatisierten Elster-Portal wird die ältere Grundsteuererklärung durch die neue Grundsteuererklärung ersetzt. Dies kann beliebig oft geschehen, bis ein Bescheid erstellt wurde. Danach entspräche eine neue Erklärung einem Änderungsantrag.
Wie hoch ist der Anteil der Erklärungen für je ein Grundstück, die zur Korrektur mehrmals abgeschickt wurden?
Tiede: Eine Statistik hierüber gibt es nicht.
Welche Fehler und Missinterpretationen von Begriffen kommen am häufigsten vor?
Tiede: Wichtige Hinweise haben vor allem die im Vorfeld der Erklärungsabgabe gestellten Fragen gegeben. Hier zeigten sich Schwerpunkte bei den Begriffen rund um die Fläche und der Bezeichnung der Flurstücke, die aus einem Zähler und einem Nenner besteht und auch so abgefragt wird. Es war wichtig, hier schnell weitere Erläuterungen, auch in anderer Aufbereitung, anzubieten, nicht erst nach einer Analyse der abgegebenen Erklärungen.
Wie viele interpretieren beispielsweise den Begriff Nutzfläche falsch und deuten ihn als Nebenräume (Waschküche, Abstellraum), die zur Wohnung gehören, und nicht als nicht zur Wohnung gehörend?
Tiede: Soweit eine Häufung von Fehlinterpretationen bzw. eher von Fragen auffiel, wurden durch das Niedersächsische Landesamt für Steuern die zahlreichen Anleitungen und Erklärmaterialien angepasst und erweitert, z. B. durch neue Erklärvideos und Klick-Anleitungen. Insbesondere auf der Internetseite https://lstn.niedersachsen.de/steuer/grundsteuer/grundsteuerreform-in-niedersachsen-215354.html werden ausführliche Informationen zu den häufigsten Fragen bereitgestellt.
Damit wird die in den Anleitungen zum Ausfüllen der Steuererklärung natürlich ohnehin vorhandene Information auf mehreren Wegen angeboten.
Wie viele Bescheide sind bereits rausgegangen?
Tiede: Zum Stichtag 1.1.2023 sind 291 713 Bescheide über die Grundsteueräquivalenzbeträge auf den 1.1.2022 per Post versandt worden.
Wie viele Widersprüche gibt es?
Tiede: Nach der letzten Auswertung der Rechtsbehelfsstatistik wurden bisher 269 Einsprüche gegen die Feststellungen der Grundsteueräquivalenzbeträge eingelegt.
Welches sind die häufigsten Gründe für Widersprüche?
Tiede: Durch die derzeitig vorrangigen Arbeiten in den Einheitlichen Grundbesitzstellen der niedersächsischen Finanzämter – insbesondere Arbeiten im Rahmen der Erklärungsannahmen (einschl. Sortier- und Scanarbeiten von Papiererklärungen) und Bescheiderstellungen – stehen die Auswertungen der bereits eingegangenen Einspruchsbegründungen noch am Anfang. Daher ist eine belastbare Aussage zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich.

