Wilhelmshaven - Erst gab es große Aufregung. Aber jetzt kümmert sich keiner mehr darum. Für Eric Jonas ist das Niedersächsische Hundegesetz eine Art Rohrkrepierer. Seit dem 1. Juli 2013 müssen Hundebesitzer ihre Sachkunde nachweisen.

Der Hundetrainer hat sich von der Tierärztekammer Schleswig-Holstein zertifizieren und ist ebenso wie im Bundesland zwischen Nord- und Ostsee auch in Niedersachsen als Prüfer für diesen Sachkundenachweis anerkannt. Und als solcher bietet er in Friesland und Wilhelmshaven Kurse an, in denen Hundehalter die da erforderlichen Schulungen und Prüfungen an.

Seine Erfahrung: Weder die Kommunen, bei denen die Halter ihre Hunde wegen der Hundesteuer anmelden, noch Züchter oder Tierheime wiesen die Neu-Halter mit dem nötigen Nachdruck auf die Nachweis-Pflicht hin.

Die Sachkunde eines Hundehalters wird anlassbezogen kontrolliert, so Arnold Preuß, Pressesprecher der Stadt Wilhelmshaven. Das entspreche auch der Vorgabe des Ministeriums.

Und wenn der Sachkundenachweis auch umgangssprachlich häufig als Hundeführerschein bezeichnet werde, so gebe es zum Pkw-Führerschein einen gravierenden Unterschied: Nicht jeder, der einen Hund an der Leine führt und auch nicht jeder Halter muss eine bestandene Prüfung nachweisen. Als sachkundig gilt auch, wer in den letzten zehn Jahren vor Anschaffung eines neuen Hundes zwei Jahre ununterbrochen einen Hund gehalten hat. Preuß: Die Sachkunde eines Hundehalters kann daher nur aufwendig einzelfallbezogen überprüft werden.


Halter, die zum ersten Mal einen Hund anmeldeten, würden sehr wohl auf den Sachkundenachweis hingewiesen, sagt Thomas Berghof, Leiter des Ordnungsamtes in Schortens. Die Einhaltung werde anlassbezogen wie auch stichprobenartig überprüft. Es sei allerdings auch zu bedenken, dass das Land bei der Einführung des Gesetzes zu wenig mit den Städten und Gemeinden kommuniziert habe.