Wilhelmshaven - Das Urteil ist ganz neu und erst Anfang Juni vom Bundesgerichtshof verkündet worden: Der Einbau von Rauchmeldern darf Mieter nicht über die Nebenkostenabrechnung in Rechnung gestellt werden. Allerdings: Werden sie erstmalig installiert, gilt dies als Modernisierung, die zu einer die Kosten der Abschreibung berücksichtigenden Mieterhöhung berechtigt.
Was passierte seit Urteildes Bundesgerichtshofs?
Die LEG als der größte Vermieter in Wilhelmshaven hat allerdings ihren Mieterinnen und Mietern für den Einbau von Rauchmeldern in Wohnungen und Treppenhäusern eine Rechnung gesandt.
Wie reagieren die Mieter?
Einige Mieter, die sich mit dem Mietrecht auskennen, protestieren dagegen – zu Recht, siehe oben. Dazu gehört Uwe Skopp aus Fedderwardergroden, der auch mit Adler schon gestritten hat. Nach seinen Informationen ist der Wartungsvertrag, den noch der Vermieter Adler mit Brandschutzfirmen geschlossen hat, ausgelaufen, was offensichtlich dazu führe, dass noch funktionierende Rauchmelder ersetzt würden. Grundsätzlich begrüßt es Skopp, dass LEG den Brandschutz ernst nimmt. Doch hält er den Austausch funktionierender Rauchmelder für unnötig.
Manfred Bleich, ebenfalls aus Fedderwardergroden, hat von dem neuen BGH-Urteil gehört und fordert alle LEG-Mieter auf, gegen die Zahlungsaufforderung Einspruch einzulegen, weil sie unrechtmäßig sei. Sollte die LEG allerdings eine Mieterhöhung wegen der neuen Rauchmelder vornehmen wollen, wäre auch das unrechtmäßig. Denn die erste Generation von Rauchmeldern sei ja bereits von Adler installiert worden, Eine Wohnwertverbesserung ist, folgt man dem Argument von Bleich, nicht gegeben.
Bleich fordert zudem die Stadt zu einer Reaktion auf, denn sie müsse schließlich viele Mieten von Sozialhilfebeziehern zahlen und darauf achten, dass das Geld der Steuerzahler nicht unnötig ausgegeben wird.
Wie reagiert die LEG als Vermieter?
Auf Anfrage der „Wilhelmshavener Zeitung“ nimmt Nils Roschin, Pressesprecher der LEG, wie folgt Stellung: „Selbstverständlich beachtet die LEG das Urteil bei der Erstellung von Nebenkostenabrechnungen ebenso wie die sonstigen geltenden Regeln. Mieterinnen und Mietern, denen die Position bereits in der Nebenkostenabrechnung in Rechnung gestellt wurde, bekommen eine korrigierte Nachtragsabrechnung.“
Die LEG statte zur Verbesserung der Sicherheit auch die Treppenhäuser mit Rauchwarnmeldern aus.
LEG öffnet Geschäftsräume ?
Mit einem Schreiben an ihre Mieter informierte die LEG jetzt über die Eröffnung, bzw. Wiedereröffnung der beiden Bürostandorte Bremer Straße 176 und Preußenstraße 41 a. In der Bremer Straße ist dienstags von 9 bis 12 Uhr, in der Bremer Straße mittwochs von 9 bis 12 Uhr geöffnet.
Beim Versand der Schreiben passierte dem Unternehmen allerdings ein möglicherweise kostenträchtiges Missgeschick: Zumindest ein Teil der Mieter wurde mit diesem Informationsschreiben gleich mehrfach beglückt, wie Torsten Buhr aus der Marienburger Straße berichtete. Er habe allein zwölf dieser Schreiben, die je 85 Cent Porto gekostet hätten, zugestellt bekommen. Nachbarn hätten ihm Gleiches erzählt.
