Wilhelmshaven - Sofern der Rat der Stadt seine Zustimmung erteilt, wird es im kommenden Jahr zu einer spürbaren Anhebung der Müllgebühren kommen. Der Betriebsausschuss Technische Betriebe (TBW) hat einer entsprechenden Beschlussvorlage zugestimmt. Auch weitere Gebührenanpassungen wurden auf den Weg gebracht, nicht nur Steigerungen. Gleichwohl bleibt im Saldo für die Bürger eine Erhöhung der finanziellen Belastung.
Die Gebührenkalkulation der Jahre 2021/22 (immer im Zwei-Jahres-Rhythmus) für die Abfallsammlung ergibt einen deutlichen Anpassungsbedarf. So heißt es unter anderem in der Begründung des TBW-Betriebsausschusses. Übersetzt bedeutet „Anpassungsbedarf“ in diesem Falle eine Erhöhung. Zwei Gründe seien dafür verantwortlich, erläuterte TBW-Verwaltungsleiter Kai-Uwe von Thülen. Zum einen seien die Entsorgungskosten insgesamt gestiegen, zum anderen könne TBW nur noch auf deutlich geringere Überdeckungen aus den Vorjahren zurückgreifen. Dank derer habe man die Gebühr in den vergangenen Jahren relativ konstant halten können, ergänzte der technische Betriebsleiter Tim Menke
Nun aber eben nicht mehr. So sollen die Gebühren beim Restabfall um 14,29 Prozent, beim Biomüll um 8,27 Prozent steigen. „Wir haben die Überdeckung aus 2019 vorgezogen und bereits mit verrechnet, sonst hätte die Steigerung noch größer ausfallen müssen“, so von Thülen. Nicht angetastet werden sollen die Gebühren im Entsorgungszentrum für Selbstanlieferer, die je nach Menge 5, 10 oder 15 Euro betragen
Etwas teurer werden soll es für die Bürger zukünftig auch bei der Straßenreinigung, die sich in verschiedene Klassen aufteilt. Bei der Reinigungsklasse I (maschinelle Fahrbahnreinigung jede zweite Woche) ist eine Preissteigerung von 2,23 auf 2,36 Euro pro Meter und Jahr angedacht. Anlieger, bei denen auch der Winterdienst tätig ist (Reinigungsklasse IW), müssten zukünftig 2,92 statt bislang 2,76 Euro pro Meter und Jahr zahlen. Die Reinigungsklasse II (tägliche durch Handreinigung unterstützte maschinelle Fahrbahnreinigung) umfasst nur sehr ausgesuchte Bereiche, etwa die Fußgängerzone. Hier würde die Gebühr von 40,92 auf 42,62 Euro steigen.
Auf der anderen Seite dürfen sich die Bürger aber auch über mögliche Entlastungen freuen, denn bei der Abwasserbeseitigung sollen laut TBW die Preise fallen. „Die Kalkulation hat ergeben, dass wir beim Schmutzwasser die Gebühr um 6,7 Prozent und bei der Niederschlagsbeseitigung um 5,4 Prozent senken können“, so von Thülen. Auch hier habe man Überdeckungen zugunsten der Einwohner verrechnen können.
Besitzer von abflusslosen Sammelgruben sowie von Klein- oder Kleinstkläranlagen, die allesamt nicht an die Kanalisation angeschlossen sind, müssten dagegen etwas tiefer in die Tasche greifen. Dabei fallen die geplanten Steigerungen durchaus unterschiedlich aus, abhängig davon, ob es eine Festgebühr oder eine mengenabhängige Gebühr gibt. Die Spanne reicht von plus 2,77 bis plus 7,94 Prozent.
Aber was bedeuten all diese Zahlen für die Betroffenen in Summe? Das erklärt Holger Kullik, kaufmännischer Betriebsleiter, auf Basis eines Musterhaushaltes – ein Einfamilienhaus mit vier Personen, 160 m³ Abwasser, 200 m² bef. Fläche, 120 l Mülltonnen (Rest- und Bioabfall) und Straßenreinigung bei 20 Metern Frontlinie (siehe Grafik). Demnach wird die Erhöhung der Müllgebühren (Rest- und Bioabfall) durch die gleichzeitige Kostensenkung beim Abwasser (Schmutz- und Regenwasser) nahezu ausgeglichen. In diesem Fall liegt die jährliche Kostensteigerung insgesamt am Ende bei unter einem Prozent (0,7) und weniger als fünf Euro.
