Wilhelmshaven -
Stadt reagiert: Keine Vereinbarung mit Betreiber
Es gab keinerlei Vereinbarung mit dem Betreiber der Diskothek an der Markstraße, stellt die Stadt Wilhelmshaven am Montag klar. Damit reagiert sie auf die Angaben des Betreibers, dass eine solche vorliege und er seine Räumlichkeiten für gastronomische Zwecke nutzen dürfe. „Ausschließlich die gesetzlichen Regelungen geben die Möglichkeiten für die einzelnen Betriebe vor, zu öffnen“, heißt es von Stadtpressesprecherin Julia Muth. Die Stadt werde die Sachverhalte in den nächsten Tagen nun kritisch prüfen und behalte sich weitere rechtliche Schritte vor.
Polizei löst Party mit 150 Menschen an der Marktstraße auf
Weihnachten steht für ruhige und besinnliche Festtage – meist im Kreise der Familie. Dass es aber auch anders geht – trotz corona-bedingter Warnstufe 3 und der damit vorgesehenen Weihnachtsberuhigung – zeigte sich Sonntagmorgen in Wilhelmshaven. Rund 150 Personen feierten dort laut Polizei in einer Diskothek an der Marktstraße in den zweiten Weihnachtstag hinein – allesamt ohne einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen.
Nachdem die Beamten gegen 3.40 Uhr über den Verstoß informiert wurden, stellten sie vor Ort fest, dass der Betreiber der Diskothek trotz corona-bedingtem Verbot tatsächlich geöffnet hatte und die Gäste die Tanzfläche eroberten. Die Situation schien anfangs schnell geklärt, nachdem die Polizei den Betreiber dazu aufforderte, den Betrieb „unverzüglich einzustellen.“ Dieser Anordnung sei er ohne besondere Vorkommnisse nachgekommen.
Allerdings stieß das Ende der Party einer Gruppe von 30 bis 50 Gästen offenbar bitter auf. Sie versammelten sich demnach anschließend vor der Diskothek und äußerten ihren Unmut, so dass die Stimmung zunehmend aggressiver wurde.
Nach erteilten Platzverweisen kam es allerdings noch zu zwei Widerstandshandlungen durch zwei 23-jährige Männer. Beide wurden daraufhin in Gewahrsam genommen und es wurde jeweils eine Blutprobe entnommen.
Mit welchen Konsequenzen die Beteiligten jetzt zu rechnen haben, bleibt derweil noch unklar. Zwar werde gegen den Betreiber ein Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet, jedoch müsse noch geklärt werden, ob – wie vom Betreiber angegeben, jedoch nicht vorgezeigt – eine Vereinbarung seitens der Stadt vorliegt, dass er seine Räume für gastronomische Zwecke nutzen darf, wie die Polizei auf Nachfrage erklärte.
Und die Gäste? „Es waren zu viele Leute vor Ort, um alle Personalien aufzunehmen“, so der Polizeisprecher. Inwiefern die Gäste in einer Liste eingetragen waren, ist offen. Fakt ist, dass sie getanzt haben und auch keine FFP2-Maske trugen und somit mehrere Verstöße begangen haben.
