Wilhelmshaven - Dem Fehlstart im Strafverfahren gegen die Unternehmer-Brüder Albert (59) und Paul Sprehe (57) aus Südoldenburg sowie zwei weitere Angeklagte vor der IX. Großen Wirtschaftsstrafkammer des Bielefelder Landgerichts folgte gestern eine ebenso schnelle wie überraschende Wendung.
Weil ein Beisitzer kurzfristig erkrankt war und zudem ein Schöffe fehlte, konnte die Hauptverhandlung gestern nicht, wie geplant, beginnen. Stattdessen fand ein mehrstündiger nicht-öffentlicher Erörterungstermin statt. Und anschließend war vom ursprünglichen Prozess mit 17 angesetzten Verhandlungstagen bis zum 27. Februar 2015 nicht mehr viel übrig geblieben. Im Gegenteil: Die Anklage gegen den Vorsitzenden des SV Wilhelmshaven, Dr. Hans Herrnberger (63), und dessen damalige Stellvertreterin Martina Biermann (47), sie hätten zwischen 2003 und 2008 Schenkungssteuer in Höhe von 860 000 Euro hinterzogen, wird gegen Zahlung einer Geldauflage eingestellt. Rechtskräftig werden konnte der Beschluss gestern noch nicht, da das Gericht nicht vollzählig war.
Der Verein hatte im Vorfeld bereits eine Steuerpflicht bestritten. Seinerzeit, so Harald Naraschewski, der den Verein gestern vertrat, seien sowohl die 400 Euro-Verträge der Spieler beim Verein als auch zusätzliche Beschäftigungsverhältnisse beim Sponsor korrekt abgerechnet worden. Die Differenz zwischen den Vereins- und Sponsorenverträgen sah die Finanzverwaltung aber als Schenkung an, auf die 30 Prozent Steuern fällig sind.
