Wilhelmshaven - Wie der kommunale Energieversorger GEW am Mittwoch bekanntgab, werden die Strom- und Gaspreise zum 1. Januar 2023 deutlich erhöht.
Gas 40 Prozent teurer
Nachdem die geplante Gasbeschaffungsumlage durch die Bundesregierung gestoppt und die Umsatzsteuer für Erdgas von 19 auf 7 Prozent gesenkt wurde, fiel die zum 1. November gültige Steigerung des Gaspreises niedriger aus. „Nun macht allerdings die Entwicklung an den Energiemärkten eine Preiserhöhung erforderlich“, sagt GEW-Geschäftsführer Josef Thomann.
Gerechnet auf Jahresverbrauch eines durchschnittliche Wilhelmshavener Haushalts von 12.500 Kilowattstunden erhöht sich der Preis in der Grundversorgung „Havengas Basis“ von 9,66 auf 13,95 Cent pro Kilowattstunde. Beim Tarif „Havengas für uns“ erhöht sich der Arbeitspreis pro Kilowattstunde von 9,35 auf 13,60 Cent. Bis Ende Oktober lagen die Preise noch bei 6,95 bzw. 6,55 Cent pro Kilowattstunde. Die Grundpreise bleiben unverändert. Je nach Verbrauch bedeutet dies eine Verteuerung von 40 Prozent, etwa 45 Euro monatlich.
Die Turbulenzen auf den Märkten verteuern auch das s für Biogas, der Arbeitspreis steigt auf 19,20 Cent pro Kilowattstunde. „Wir empfehlen ’Havengas Natur’-Kunden einen Wechsel zum deutlich günstigeren Vertrag ’Havengas für uns’“, sagt GEW–Vertriebsleiter Kai Rückstein.
Strompreis steigt stark
Auch die Strompreise werden zum Jahreswechsel erhöht – die erste substanzielle Steigerung in drei Jahren. Wachsende Preisbestandteile wie die Netzentgelte oder die Offshore-Umlage und Turbulenzen auf den Beschaffungsmärkten machen nach Angaben der GEW Preiserhöhungen erforderlich.
In der Grundversorgung „Havenstrom Basis“ erhöht sich um 15,13 Cent pro Kilowattstunde – von 24,77 auf 39,90 Cent. Auch der monatliche Grundpreis steigt um 2 Euro brutto.
Gerechnet auf den durchschnittlichen Jahresverbrauch von 2.500 Kilowattstunden ergibt sich eine Erhöhung von rund 32 Euro monatlich, etwa 60 Prozent.
Der Energieversorger wird schriftlich über die neuen Preise und monatlichen Abschläge informieren. Eine Ablesung des Zählerstandes zum 1. Januar ist nicht notwendig. Die neuen Preise werden anteilig verrechnet. Kai Rückstein betont: „Auch nach den Preiserhöhungen gehört GEW weiter zu den günstigeren Anbietern“.
