Wilhelmshaven - Reinen Tisch gemacht hat der städtische Eigenbetrieb Grundstücke und Gebäude (GGS) jetzt im Banter-See-Park. Aus dem Park mit aufgeschossenem Niederholz wurde eine kahle Fläche mit Restbeständen an Bäumen. Einer, der sich über diesen seiner Ansicht nach „skandalösen Vorgang“ aufregt, ist das SPD-Ratsmitglied Detlef Schön, Vorsitzender des Ausschusses für Planen und Bauen des Rates der Stadt. Er sieht in dem Kahlschlag zwischen dem Bunker, der jetzt den Weiterbau des Trilateralen Wattenmeerzentrums behindert, und dem Institut für Vogelforschung keinen Sinn.

„Über Jahre gewachsene Bäume, Sträucher und viele weitere, auch seltene Pflanzen wurden völlig ohne jeglichen Grund vernichtet, Pflanzen, die in unmittelbarer Nähe zum Banter See vielen Tieren als Lebensgrundlage dienten“, schimpft der Politiker. Er sieht in der Rodungsaktion einen Umweltfrevel, vergleichbar mit demjenigen, den man am Rande des Kleingartengeländes in Verlängerung des Lönsweges begangen habe.

Schön: „Offensichtlich sollen hier Fakten geschaffen werden, noch bevor die Auswertung der Einwohnerbefragung in Sachen ‚Stadthalle am Banter See‘ veröffentlicht und noch bevor das Bürgerbegehren mit einem möglichen Bürgerentscheid zu Ende geführt wurde. Diese Abholzungsaktion am Banter See passt nicht zum zu erbauenden Gebäude des TWWP und zum Ausbau der Flussseeschwalbenkolonie und zum einmaligen Biotop Banter See.“ Oberbürgermeister Carsten Feist müsse weiteren Zerstörungen von Naturrefugien Einhalt gebieten.

Doch eine weitere Rodungsaktion ist schon geplant, wie Wiebke Klattenberg vom städtischen Pressereferat auf Nachfrage mitteilte – und zwar auf dem Gelände des ehemaligen Campingplatzes Geniusbank. Bevor es sich faktisch zum Naturschutzgebiet auswächst (siehe Voslapper Groden), soll seine Zweckbestimmung für Gewerbeansiedlung mit der Säge gesichert werden.

Weil der Bebauungsplan auch für den Banter See-Park anderes als Naturschutz ausweist, wurden auch hier „Pflegemaßnahmen“ durchgeführt, so die Stadtverwaltung. Die durch den Bebauungsplan 214 und die Baumschutzsatzung geschützten Bäume sowie größere ältere Strauchgruppen seien davon nicht betroffen.


Dem Artenschutz werde Genüge getan, indem man die Vorgaben der Baumschutzsatzung und der Bestimmungen über die Brut- und Setzzeit einhalte. Demnach werden größere Pflegemaßnahmen „naturverträglich in der Zeit von Oktober bis Februar“ durchgeführt. Klattenberg: „Die Pflegemaßnahmen erfolgen ausschließlich in Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde.“

Hartmut Siefken
Hartmut Siefken Lokalredaktion, Wilhelmshavener Zeitung