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Detektiv-Beruf bald Geschichte? Wenn der Datenschutz zum Täterschutz wird

Gerd Abeldt

Wilhelmshaven - Wir kennen sie alle und wissen genau, wie sie arbeiten – die großen deutschen Detektive. Schließlich sind wir schon seit Jahren Abend für Abend vor dem Fernseher mit Matula, Wilsberg oder auch der Detektei Lenßen & Partner auf Verbrecherjagd.

Die Wirklichkeit sieht anders aus. „Ganz anders“, sagt Bernd Kleineidam, Geschäftsführer der „Wismar Detektei“. Der 62-Jährige ist gelernter Polizist. Nach sieben Jahren im Staatsdienst in Wismar über die Wendezeit hinweg sah er dort keine Perspektive mehr und machte sich 1993 als Detektiv selbstständig.

Bundesweit betreute er lange die „Pro Markt“-Kette, die bis vor einigen Jahren auch eine Filiale in der Nordseepassage betrieb. So lernte er Wilhelmshaven kennen und schätzen. Seit 2018 hat der Detektiv hier mit seiner Jugendliebe seinen Wohnsitz und betreut einen traditionellen Familienbetrieb und Filialen eines bundesweit aufgestellten Unternehmens.

Irritiert hat ihn kürzlich ein Gerichtsbericht über einen Detektiv, der offenbar mit einem Ladendieb gemeinsame Sache gemacht hat. Überrascht hat das Kleineidam aber nicht. „Detektiv ist kein Lehrberuf. Was jemand kann und wie seriös er arbeitet, erfahren die Auftraggeber erst bei der Arbeit.“ Detektiv könne sich jeder nennen, wenn sein polizeiliches Führungszeugnis in Ordnung ist. Alle Kollegen müssten bei der IHK einen Kursus zum Wachschutz ablegen – und das war es. Aber das ist nach Ansicht von Kleineidam noch keine Garantie dafür, dass jemand als guter Detektiv arbeiten kann. Die niedrigen Einstiegshürden und eine zumeist nur mäßige Bezahlung sorgen dafür, dass auch Menschen ihr Glück in dem Beruf versuchen, die dafür wenig geeignet sind, weil sie Sachverhalte nicht richtig bewerten können oder in ihrem Auftreten eher unseriös wirken.

Kleineidam sieht sich als Dienstleister für seine Kunden – aber auch als Partner der Polizei. Ausdrücklich lobt er die Wilhelmshavener Ordnungshüter. Juristische Basis des Handels eines Detektivs ist der Jedermannsrecht-Paragraf in der Strafprozessordnung, nach dem jeder einen Täter vorläufig festnehmen darf, den er auf frischer Tat erwischt. Allerdings nur dann, wenn der Verdächtige fliehen oder seine Identität nicht preisgeben will.


Der Normalfall sieht anders aus. „Wenn ich eine verdächtige Person anspreche, dann bitte ich sie, mich ins Büro zu begleiten, weil es eine Unstimmigkeit zu klären gilt“, schildert Kleineidam. Die Ansprache findet in der Regel hinter dem Kassenbereich statt, wenn der Tatbestand des Diebstahls nicht schon vorher erfüllt ist. Der Detektiv nimmt die Personalien auf, bittet den Verdächtigen, seine Taschen zu leeren und informiert gegebenenfalls die Polizei. Es folgt eine Strafanzeige, ein Hausverbot und manchmal folgt ein Gerichtsverfahren, bei dem der Detektiv dann als Zeuge auftritt.

So weit das „normale“ Geschäft. Bewaffnet ist Kleineidam nicht. Und er sieht es auch nicht – wie viele seiner Berufskollegen im Fernsehen – als seine Aufgabe an, gewaltbereite Täter oder gar Tätergruppen zu stellen. „Ich informiere die Polizei und verfolge die Verdächtigen, um so viele Informationen wie möglich an die Beamten weitergeben zu können – zum Aussehen etwa, oder die Autokennzeichen und den Fluchtweg.“ Ziel des Einsatzes von Detektiven im Einzelhandel ist es, die Differenz zwischen theoretischem Umsatz und dem tatsächlich erzielten Umsatz, der bei der Inventur offenbar wird, zu minimieren. Im deutschen Einzelhandel beläuft sich diese Differenz auf an die fünf Milliarden Euro im Jahr. Der größte Teil dieses Schadens entsteht durch Ladendiebstähle durch Kunden. Aber es gibt auch Mitarbeiter, die stehlen oder Logistikketten so manipulieren, dass Ware nie das Geschäft erreicht, schildert Kleineidam. Er habe einmal in Chemnitz einen Betrug aufdecken können, bei dem das Gewicht von Elektronikgeräten in den Originalverpackungen durch Betonplatten simuliert wurde. Damit wurden die Eingangskontrollen der Transportkette getäuscht, während die Ware schon ab Werk verschwand. Als Vorteil für seine Arbeit sieht Kleineidam an, dass er neben seinen juristischen auch Kenntnisse vom Warenwirtschaftssystem besitzt. Das schärfe die Vorstellung dafür, wo wer wie Waren abzweigen könnte.

Basis für seinen Detektivjob vor Ort seien aber Streifengänge in den Läden, der Blick für das ungewöhnliche Verhalten von Kunden und die Fähigkeit, selbst nicht aufzufallen. Für Berufseinsteiger seien Streifen in Verbrauchermärkten ideal. Hier ließe sich erahnen, wo Täter häufig zulangen. Um etwa das Treiben von Mitgliedern organisierter Diebesbanden in einem Bekleidungsgeschäft aufzudecken, gehöre schon deutlich mehr Erfahrung. „Da muss man schon mal die Kleiderständer so hinrücken, dass man am Ärmel vorbei das Geschehen beobachten kann.“

Dabei gäbe es für diese Aufgaben auch jede Menge technische Hilfsmittel. Aber viele Ladeninhaber schrecken davor zurück, scheuen die Kosten oder wollen nicht in den Verdacht geraten, dass sie ihre Mitarbeiter ausspionieren. Natürlich, so Kleineidam, hätten Kameras in Umkleidekabinen oder Aufenthaltsräumen nichts zu suchen – aber auch einen Überblick aus dem Büro heraus auf den Lauf im Geschäft gebe schon Aufschlüsse. „Ich weiß auch nicht, was gegen eine Gesichtserkennung spricht. Dadurch wären Intensivtäter oder Kunden mit Hausverbot viel leichter zu identifizieren“, sagt Kleineidam. „Ohne derartige Hilfsmittel wird der Datenschutz häufig zum reinen Täterschutz. Das kann es auch nicht sein.“

Dennoch ist der Detektiv überzeugt, dass die Technik in Zukunft immer ausgefeilter und die Warensicherung dadurch immer besser wird – auch ohne pfiffige Ladendetektive. Ob sich die als private Ermittler durch Aufträge jenseits des Einzelhandels über Wasser halten können, bezweifelt Kleineidam. „Ich habe tatsächlich mal einen Fall gehabt, wo ein Mann mich beauftragt hat, das Verhalten seiner Frau an bestimmten Tagen zu beobachten. Was war das Ende vom Lied: Der Auftraggeber war gar nicht der Ehemann, sondern ein Stalker.“

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