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Schutz vor Betrug Wirre Klauseln und Telefonwerber: „Man kann nicht genug aufpassen“

Wilhelmshaven - Für die Beratungsstelle der Verbraucherzentrale in Wilhelmshaven gab es 2020 etwas weniger Kontakte als noch im Jahr 2019. Dennoch stieg die Zahl der durchgeführten Fach- und Rechtsberatungen um 30 Prozent an. Denn obwohl die Geschäftsstelle in den neuen Räumen an der Bismarckstraße pandemiebedingt zeitweise geschlossen war, so war das Beratungsangebot dennoch verfügbar – via Telefon und Video. Und das Angebot wurde auch entsprechend genutzt. Das wurde im Jahresgespräch der Beratungsstelle deutlich (die WZ berichtete).

„Es lohnt sich immer zu kämpfen und sein Recht durchzusetzen“, sagt Elsbeth Noatzsch, Leiterin der Beratungsstelle. Bei vielen Verbrauchern aus der Region war der Bedarf nach Beratung offenbar groß, auch bedingt durch die Auswirkungen der Corona-Krise.

Grund sind etwa Stornierungen und Kündigungen von Reisen, Mietverträgen für Ferienwohnungen, Fitnessclub-Mitgliedschaften und weiteren Angeboten und Dienstleistungen, die durch die Maßnahmen gegen die Ausbreitung der Pandemie ins Wasser fielen.

Warten auf den Kredit

Ein Fallbeispiel aus der Jadestadt: Ein Verbraucher beantragte bei einem Anbieter im Netz einen Kredit in Höhe von 7500 Euro. Mit einem Mausklick ist die Sache beschlossen. Die erste Merkwürdigkeit: Die Unterlagen erhält er nur per Nachnahme, bezahlt dafür 379,50 Euro. Er unterschreibt den Vertrag, doch muss lange vergeblich auf den erhofften Kredit warten.

„Bei der Beratung stellte sich dann heraus, dass es sich nur um einen Makler-Vertrag für eine „praktische Schuldnerhilfe“ handelte. Für ihn war dieser völlig nutzlos. Er hatte keine Schulden, sondern wollte nur eine Anschaffung tätigen“, erklärt Elsbeth Noatzsch.


Das Unternehmen erhob für seine „Hilfe“ zusätzlich eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 385 Euro. Nach einem Schreiben der Verbraucherzentrale bekommt der Mann immerhin etwa die Hälfte der Nachnahme-Gebühr zurückerstattet. Der Vertrag wurde storniert, die Bearbeitungsgebühr ist nicht mehr fällig.

Bedeutende Gerichtsurteile

Im vergangenen Jahr wirkten sich auch einige Gerichtsurteile auf das Recht der Verbraucher aus. Während es etwa im Bereich der Fitnessstudios eine deutliche Stärkung für die Kunden gab, etwa wenn es um Vertragsverlängerungen und erhobene Beiträge in Schließzeiten ging, gab es auch gegenläufige Entwicklungen.

Bei Prämiensparverträgen und ähnlichen Angeboten mit mehr als 15 Jahren Laufzeit haben die Banken nun ein Kündigungsrecht. „Das ist allerdings nicht immer zulässig. Das muss von Fall zu Fall nachgeprüft werden“, sagt die Experten. Auch wenn es um variable Verzinsungen in Verträgen geht, sei ein zweiter Blick manchmal lohnenswert. Dass der Zins nachträglich angepasst werden dürfe, sei nicht immer in den entsprechenden Klauseln korrekt vermerkt.

Verbraucherschützer warten derzeit auf ein Urteil des Bundesgerichtshofs, das definiert, wie die Verzinsung in solchen Fällen korrekt berechnet werden muss. Auch gegen die Erhebungen von Negativzinsen von Banken habe es im vergangenen Jahr drei Urteile gegeben. Manche Banken bitten in Zeiten niedriger Zinssätze ihre Kunden um eine Vereinbarung für ein Verwahrgeld – auch dies ist grundlegend unüblich.

„In solchen Fällen muss der Kunde genauer über die Konditionen nachdenken. Ein Bankenwechsel wäre eine Erwägung wert“, sagt Noatzsch.

Vorsicht bei Verträgen

Statt einer Aktualisierung des alten Vertrags flattert dann eine saftige Rechnung für einen neuen Anbieter ins Haus, meist ohne dass dem Kunden ein entsprechender Vertragsabschluss bewusst ist. Die Werber fragen die Kunden nach Name, Anschrift, Zählernummer, Titel des Tarifs und weiteren Daten. Der Kunde erhält nach Abschluss häufig keine Kopie des Vertrags. „Und ohne Unterlagen ist ein Widerruf nur schwer möglich“, sagt Noatzsch.

Niemand ist fehlerlos

Es wird empfohlen, sich genauestens zu informieren und sich für eine Entscheidung die notwendige Zeit zu nehmen, bevor man eine Vereinbarung abschließt. Ähnlich verhalte es sich mit Fake-Shops im Internet. Wenn hochwertige Artikel zu sehr niedrigen Preisen angeboten werden, sei dies auch ein Alarmsignal für den Kunden. Es lohne sich daher stets, ins Impressum des Anbieters zu schauen, um abzuschätzen, wie seriös dieser ist. Denn was einmal gezahlt ist, ist gezahlt – und schwierig zurückzubekommen.

Klar ist: Jeder kann Fehler machen oder unachtsam sein – ganz unabhängig von Alter oder Bildungsstand. Auch bedingt durch die Corona-Krise. „Vielen jüngeren Menschen ist das Einkommen weggefallen, doch auch sie müssen Anschaffungen erledigen oder wollen sich trotzdem etwas leisten. Das trägt in manchen Momenten vielleicht dazu bei, dass viele unvorsichtig werden“, sagt Elsbeth Noatzsch.

Hendrik Suntken
Hendrik Suntken Lokalredaktion, Wilhelmshavener Zeitung
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