WILHELMSHAVEN - Die Sicherheit und Leichtigkeit der Seeschifffahrt darf keinen Schaden durch den Bau von Windrädern und die Trassierung von Seekabeln nehmen. Das fordern John H. Niemann, Präsident der Wilhelmshavener Hafenwirtschafts-Vereinigung (WHV), und Vorstandsmitglied Heiner Holzhausen in einer Pressemitteilung. Insbesondere die unproblematische Erreichbarkeit der Seehäfen – allen voran des einzigen deutschen Tiefwasserhafens in Wilhelmshaven – müsse gewährleistet bleiben.
Laut Strategie der Bundesregierung zur Windenergienutzung auf See sollen bis 2030 Windkraftanlagen mit einer Gesamtkapazität von ca. 25 000 Megawatt vor den Küsten von Nord- und Ostsee gebaut werden. Bei rund 5 Megawatt je Anlage entspricht das rund 5000 Windkraftanlagen. Grundlage für diese Pläne ist die Ausdehnung des Anwendungsbereichs der Raumordnung auf die ausschließliche Wirtschaftszone (AWZ) in Nord- und Ostsee. Als AWZ wird das Meeresgebiet seewärts des Küstenmeeres über die Zwölf-Seemeilen-Zone hinaus bis zur 200-Seemeilen-Grenze bezeichnet.
Niemann und Holzhausen zufolge sollen Vorranggebiete für die Nutzung der Windenergie, Rohrleitungen und Seekabel sowie für die Schifffahrt festgelegt werden, in denen andere Nutzungen unzulässig sind. „Auch wenn die Hauptschifffahrtsrouten das Grundgerüst für
die Gesamtplanungen bilden sollen, so ist sicherzustellen, dass es durch die geplanten anderen Nutzungen nicht zu Beeinträchtigungen des Schiffsverkehrs kommt“, so Niemann und Holzhausen. Sie sehen in den Plänen aber auch Positives: „5000 Windkraftanlagen müssen in leistungsfähigen Häfen gebaut, von dort verschifft und versorgt werden – Wilhelmshaven ist solch ein leistungsfähiger Hafen.“
Der Wilhelmshavener Innenhafen sei für dieses Geschäft eine ideale Basis, ist WHV sicher: Er hat die nötigen Kajen, Montage- und Lagerflächen. „Dafür hat die WHV mehr als 20 Jahre lang für den Erhalt und den Neubau von jedem Quadratmeter Hafenfläche und jedem Meter Kaje gearbeitet“, betont Niemann. „Im Bereich des Innenhafens liegen noch freie Flächen, die in Zusammenarbeit mit den Eigentümern sinnvoll für eine wirtschaftliche Nutzung durch die Hafenwirtschaft erschlossen werden können“, so Niemann.
