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Energie Rügener LNG-Terminal: Gericht lehnt Baustopp für Pipeline ab

Auf dem Pipeline-Verlegeschiff «Castoro 10» vor dem Strand von Lubmin bauen Fachleute an der Anbindungspipeline des umstrittenen Rügener Flüssigerdgas-Terminals in Mukran.

Auf dem Pipeline-Verlegeschiff «Castoro 10» vor dem Strand von Lubmin bauen Fachleute an der Anbindungspipeline des umstrittenen Rügener Flüssigerdgas-Terminals in Mukran.

Stefan Sauer/dpa

Leipzig/Lubmin (dpa) - Das Rügener Terminal für Flüssigerdgas (LNG) kann weitergebaut werden - oder vielmehr die Anbindungspipeline, die das Terminal an das Gasnetz anschließen soll. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat ihr Ziel eines Baustopps vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig verfehlt. Einen entsprechenden Antrag habe das Gericht abgelehnt, wie es mitteilte.

Somit kann das Spezialschiff «Castoro 10» den Anfang der Woche gestarteten Pipeline-Bau im Greifswalder Bodden fortsetzen. Etwa 50 Kilometer lang soll die Leitung werden, vom Gasleitungsknotenpunkt in Lubmin, wo auch die deutsch-russischen Gasleitungen Nord Stream 1 und 2 anlanden, durch den Bodden, um den Südosten Rügens herum bis nach Mukran im Norden der Insel. Hier sollen zwei Spezialschiffe das per Schiff gelieferte LNG wieder in den gasförmigen Zustand bringen und einspeisen.

Der Bund strebt an, dass das umstrittene Terminal noch im kommenden Winter in Betrieb gehen kann - ein enger Zeitplan. Arbeiten und Genehmigungen erfolgen im Eiltempo und für Kritiker zu schnell. Sie sprechen von nicht benötigten Überkapazitäten und sehen die Umwelt und den für Rügen wichtigen Tourismus gefährdet.

Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) hingegen verteidigte erst am Mittwoch das Projekt als beste der schwierigen Optionen. «Unter dem Strich geht es um ein Projekt, das Bestandteil der nationalen Energiesicherheitsstrategie ist.» Auch wenn bei der Gasversorgung die Notlage gebannt sei, sei sie nicht überwunden.

Gericht lehnt DUH-Klage ab

Auch das Bundesverwaltungsgericht teilte nun nach summarischer Prüfung mit, die beklagte Genehmigung gehe mit Blick auf die kommenden Heizperioden zu Recht davon aus, dass die Gasversorgungskrise anhält. Es beruft sich auch auf die Einschätzung der Bundesnetzagentur, die einen zusätzlichen Bedarf an Einspeisemöglichkeiten für LNG sehe. Die DUH gelang es demnach nicht, diese Einschätzung zu erschüttern. Die Erfolgsaussicht der DUH-Klage erweise sich «derzeit als voraussichtlich unbegründet». Somit wurde auch der Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz abgelehnt.

Die Klage an sich, die sich gegen die im August ergangene Genehmigung des ersten Seeabschnitts der Anbindung richtet, ist damit noch nicht entschieden. Außerdem sind in Leipzig auch entsprechende Klagen samt Eilanträgen der Gemeinde Binz und des Naturschutzbundes (Nabu) anhängig.

«Wir werden vom Bundesverwaltungsgericht vollumfängliche Einsicht in alle vorliegenden Akten und Gutachten fordern und unsere weiterhin bestehenden Bedenken in Sachen Natur- und Klimaschutz im nun bevorstehenden Hauptverfahren vorbringen», teilte DUH-Bundesgeschäftsführer Sascha Müller-Kraenner mit.

Dabei geht es der DUH auch um Unterlagen, die noch von der Genehmigung für Nord Stream 2 stammen. Nur so sei ein faires Verfahren gewährleistet, da sich die für das LNG-Projekt zuständige Behörde auf entsprechende Gutachten stütze. Müller-Kraenner sprach von veralteten Umweltgutachten.

Die Gutachten wären nicht die einzige Parallele zu Nord Stream 2. Die «Castoro 10» hatte bereits für Nord Stream 1 und 2 Rohre verlegt. Außerdem versenkt sie aktuell Röhren, die noch von Nord Stream 2 stammen und nicht verwendet wurden. Die Bundesregierung hatte sie für das LNG-Projekt gekauft.

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