Barßel - Ungewöhnlich still ist es, nur der Wind wirbelt etwas Laub auf, ab und zu ist von Weitem ein Klacken zu hören. Vor dem Geflügelmastbetrieb in Barßel-Lohe hat sich seit Mittwoch zu beiden Seiten in einigen hundert Metern Entfernung an den Straßenkreuzungen die Polizei mit Straßensperren postiert.

Bei dem Betrieb hatte am Mittwoch das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) den hochansteckenden Vogelgrippe-Erreger H5N8 bestätigt. Mittlerweile wurden die 16.000 Tiere mit Gas getötet, der betroffene Betrieb geräumt, heißt es vom Kreis. In zwei benachbarten Betrieben sollen an diesem Freitag alle dortigen 92.000 Hühner getötet sein – voraussichtlich elektrisch.

KARTE: Die Sperr- und Beobachtungszonen im Saterland

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Zudem hat der Kreis einen Sperrbezirk (Radius von drei Kilometern) ausgewiesen. Darin befinden sich 75 Geflügel haltende Betriebe mit rund 270.000 Tieren. Im Beobachtungsgebiet (Radius von zehn Kilometern) sind 134 Betriebe mit rund 885.000 Tieren betroffen. Weitere Tötungen im Sperrbezirk seien aktuell nicht geplant – es sei denn, es ergebe sich ein neuer Verdachtsfall, sagt Kreis-Pressesprecher Frank Beumker. In beiden Gebieten erfolgen klinische Untersuchungen.


Im Sperr- und Beobachtungsgebiet dürfen gehaltene Vögel, Säugetiere, Fleisch von Geflügel und Federwild, Eier sowie sonstige von Geflügel und Federwild stammende Erzeugnisse und tierische Nebenprodukte wie Mist und Gülle weder in einen noch aus einem Betrieb gebracht werden. Ziel sei, Kontrolle über die Situation zu bekommen, teilt das Veterinäramt mit. Mit Sondergenehmigung können Tiere aus dem Sperrbezirk nur zum Schlachthof gebracht werden, wenn das Fleisch erhitzt worden ist. Diese Vorgehensweise komme aber so gut wie nie vor, so das Veterinäramt. Aus dem Beobachtungsgebiet können mit Ausnahmegenehmigung Tiere zu einem Schlachthof in Deutschland mit Zustimmung der dortigen Behörde gebracht werden. Es dürfe ohne weitere Behandlung vermarktet werden. Die vorherigen Kontrollen greifen.

Der Verzehr von Geflügelfleisch sei ungefährlich, gibt das Veterinäramt Entwarnung. Es sei durch die Kontrollen sehr unwahrscheinlich, dass virusbelastete Tiere in die Schlachtung gehen.

Bürger sollten hingegen bei totem Geflügel wie Enten den direkten Kontakt vermeiden und die Behörden informieren. Infektionen des Menschen mit H5N8-Viren wurden laut FLI bislang weltweit nicht nachgewiesen, dennoch kann eine Empfänglichkeit des Menschen gegenwärtig nicht völlig ausgeschlossen werden, heißt es vom Veterinäramt.