Berlin/Hannover/Hamburg - Bei der Suche nach Steuer- und Sozialbetrügern haben die Behörden im vergangenen Jahr so häufig wie noch nie die Existenz privater Bankkonten geprüft. Dies geht aus einer Statistik des Bundesfinanzministeriums hervor.

Das Bundeszentralamt für Steuern zählte demnach 2014 mehr als 230 000 erledigte Kontenabrufe. 2013 waren es knapp 142 000 – das ist ein Anstieg von mehr als 60 Prozent. Eine Ministeriumssprecherin bestätigte die Zahlen am Freitag in Berlin. Schon von 2012 auf 2013 hatten sich die Abfragen verdoppelt.

Für den Datenschutzbeauftragten der Hansestadt Hamburg, Johannes Caspar, sind die Werte „besorgniserregend“. „Es bedarf stärkerer gesetzlicher Einschränkungen der Befugnisse statt deren Öffnung für neue Bereiche“, sagte Casper auf Nachfrage der NWZ. Viele Abfragen seien nicht gerechtfertigt, dennoch habe sich seit 2013 nichts geändert.

Seit 2005 dürfen Behörden Konten von Bürgern ermitteln, um Steuerbetrüger ausfindig zu machen und Sozialleistungsmissbrauch einzudämmen. Nur unter bestimmten Voraussetzungen haben Ämter aber Zugriff auf Daten aller Konten und Depots. Eine Abfrage erfolgt erst, wenn ein Bürger Zweifel an Angaben etwa in seiner Steuererklärung nicht ausräumen kann.

Dabei geht es zunächst nur um die Kontonummer sowie Stammdaten wie Name, Geburtsdatum und Adresse. Den Kontostand oder einzelne Bewegungen auf dem Konto teilen die Kreditinstitute nicht mit.