Berlin/Hannover - Air Berlin, die zweitgrößte deutsche Fluggesellschaft, ist im Sinkflug: Sie hat 2016 rund 781,9 Millionen Euro Verlust gemacht, 75 Prozent mehr als im Vorjahr und ein Negativrekord. Nun sucht Air Berlin nach Auswegen. Vorstandschef Thomas Winkelmann kündigte am Freitag an, „über die bestehende Strategie hinaus neue Möglichkeiten auszuloten“. Einige Fragen und Antworten zur Lage:
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Wie schlecht geht es Air Berlin |
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Seit 2008 schreibt die Fluggesellschaft schon Verluste – mit einer Ausnahme: 2012. Der Schuldenberg hat knapp 1,2 Mrd. Euro erreicht. Das neue Jahr begann nicht besser.
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Was tut man bei der Airline dagegen |
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Air Berlin baut radikal um und schrumpft. Bis zu 1200 Jobs gehen verloren. 38 Flugzeuge samt Besatzung sind an die Lufthansa vermietet, die Ferienflieger gehen an die Tochter Niki, die in einem Bündnis mit Tuifly und Etihad aufgehen soll. Übrig bleiben von 137 Jets noch 75 (geleast) für Langstrecken.
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Kann eine so kleine Gesellschaft überleben |
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Experten bezweifeln das. Nun kündigt Winkelmann tatsächlich an, Partner und Kooperationen zu suchen. So hatte sich Air Berlin schon einmal gerettet: 2011 brachte Hartmut Mehdorn die arabische Etihad dazu, ihren Anteil auf 29 Prozent zu erhöhen. Etihad stützt Air Berlin und Air Berlin füllt Etihad mit seinen Umsteigern die Flieger. Die starke Position Air Berlins abseits der Lufthansa-Drehkreuze München und Frankfurt dürfte weitere Partner locken, so Winkelmanns Kalkül.
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Könnte Lufthansazuschlagen |
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Der Konzern sagt jedenfalls nicht Nein, trotz Hürden. Sicherte man sich Reste von Air Berlin, ließe sich möglicherweise Konkurrenz fernhalten.
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Was droht Kunden bei einer akuten Schieflage |
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Schwierig zu sagen. Vieles hinge in so einem Fall wohl davon ab, ob der Betrieb weiterlaufen würde, erläuterte Josina Starke von der Verbraucherzentrale Niedersachsen auf Anfrage dieser Zeitung. Für Pauschalreisende müsste sonst der Veranstalter zeitig Ersatzflüge organisieren. Sonst liege u.U. ein „Reisemangel“ vor. Bei individuell gebuchten und bezahlten Flügen könnte im Extremfall normales Insolvenzrecht gelten.
