München - Im Streit um „Cum-Ex“-Aktiendeals hat die Finanzverwaltung einen Etappensieg vor dem Bundesfinanzhof errungen. In dem bereits am Mittwoch entschiedenen Verfahren hatte eine Hamburger Beteiligungsgesellschaft mit dem Finanzamt Altona über den Anspruch auf Anrechnung von Kapitalertragssteuer gestritten.

Dabei ging es um dubiose Aktiengeschäfte. Weil dabei einmal gezahlte Kapitalertragssteuer mehrfach erstattet wurde, soll der deutsche Fiskus mit diesen schnellen Aktienkäufen und -verkäufen rund um den Dividendenstichtag um Milliarden gebracht worden sein.

Aufgrund eines komplizierten Vertragsgeflechts sei die Beteiligungsgesellschaft zu keinem Zeitpunkt wirtschaftlicher Eigentümer der Wertpapiere gewesen und habe so keine steuerpflichtigen Zahlungen vereinnahmt, teilte der Finanzhof am Donnerstag mit. „Damit fehlt es aber an einer Grundlage für einen Anspruch auf Erstattung oder Anrechnung von Kapitalertragsteuer“, hieß es. Die Richter hatten ein Urteil des Finanzgerichts Hamburg aufgehoben. Dies aber nur, weil die Höhe der festzusetzenden Steuer noch ungewiss sei.