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ALKOHOL-TESTKÄUFE „Ich habe ihn für Anfang 20 gehalten“

Von Ulrich Müller-Heinck

Wilhelmshaven

Monika Dinglinger-Wagner und ihr Mann Klaus betreiben seit Jahren die kleine Tankstelle an der Flutstraße in Voslapp. Weil das Geschäft vom reinen Kraftstoffverkauf nicht existieren kann, müssen der Shop und die Kaffee- und Teestube zusätzliche Einnahmen bringen.

Jetzt droht allerdings eine Ausgabe, die Monika Dinglinger-Wagner als ausgesprochen ungerecht empfindet: Die Stadt Wilhelmshaven hat ein Bußgeld von 500 Euro angekündigt, weil bei vom Jugendamt organisierten Testkäufen Alkohol an Minderjährige abgegeben wurde.

Der Vorfall hat die Geschäftsfrau nach eigenen Worten vor allem deshalb „fix und fertig gemacht“, weil für sie und ihren Mann eigentlich schon immer selbstverständlich sei: „Kein Alkohol an Jugendliche unter 18 Jahren.“ Ein entsprechendes Aktionsplakat an der Ladentür unterstreche dies. „Trotzdem kann man sich ganz ohne böse Absicht mitunter mit Blick auf das Alter gefährlich verschätzen.“

So habe sie denjenigen, der dieser Tage eine Flasche Wodka kaufte, „ganz klar für Anfang zwanzig gehalten“. Als er kurz darauf in Begleitung von Behördenmitarbeitern als 17-jähriger Testkäufer vorgestellt wurde, sei sie aus allen Wolken gefallen. Erst recht, als ihr das Ordnungsamt mitteilte, bei einem weiteren Versehen seien nicht nur 500, sondern 5000 Euro fällig. Monika Dinglinger-Wagner: „Dann können wir als hart am Rentabilitätsminimum arbeitende Gewerbetreibende dichtmachen.“

Vor allem wurmt sie die Sache, „weil ich da ziemlich rigoros bin und niemals auf Teufel komm raus Alkohol verkaufen würde“. Es mangele nicht an gutem Willen und man achte tagtäglich auf die Sorgfaltspflicht: „Ich kenne meine Voslapper Jugendlichen – die kommen schon gar nicht mehr her, weil sie wissen, Alkohol kriegen sie hier nicht.“

Nun fühle sie sich aber von Amts wegen schon ein wenig „gelinkt“, wenn Testkäufer auf den Weg geschickt würden, die erkennbar wesentlich älter aussähen, als sie tatsächlich sind.


Jugendamtsleiter Carsten Feist dazu fest: „Das Gesetz kennt keinen Unterschied zwischen standesamtlichem und optischem Alter. Es ist ja gerade die Lebenswirklichkeit, dass Jugendliche häufig älter wirken, als sie sind.“ Gleichwohl gelte der gesetzliche Schutzauftrag ja auch für sie, zumal der Alkoholmissbrauch durch Jugendliche bekanntlich massiv zugenommen habe. „Dem müssen wir einen Riegel vorschieben.“

Bei einem Erstverstoß mache man eine umfassende Beratung vor Ort über Möglichkeiten und Grenzen des Jugendschutzgesetzes und verweise auf weitere Informationsquellen. Wenn dann bei einer Wiederholung 500 Euro fällig würden, „tut das natürlich weh, muss es aber auch“.

Im allgemeinen überlasse man die Benennung von Testkäufern Lehrern aus den Sekundarstufen I und II, die zuvor das Einverständnis von Eltern einholen. Feist: „Wir machen da kein Casting und es gibt keine Vorgabe, ,Gesichtsälteste‘ auzusuchen.“ Es seien zudem keine Jugendlichen dabei, die wenige Tage später die entsprechende Altersgrenze erreichten, sondern sie sollten möglichst wenigstens ein Jahr davon entfernt sein.

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