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Caritas-Verein Gutachter spricht von Tarifflucht

Heinz-Josef Laing

ALTENOYTHE - Im Rechtsstreit beim Caritas-Verein Altenoythe um die Anstellung von rund 240 Mitarbeitern in der Leiharbeits-Tochterfirma CAV-D (Caritas Verein Altenoythe-Dienstleistungsgesellschaft) empfiehlt die Universität Vechta in einem Gutachten die Überführung der Mitarbeiter in „normale“ Beschäftigungsverhältnisse. Der Caritas-Verein ist kirchlicher Träger der Behindertenhilfe im Landkreis Cloppenburg.

Reduzierte Löhne

Die betroffenen Mitarbeiter werden in der CAV-D – wie berichtet – zu deutlich reduzierten Löhnen beschäftigt. Weitere rund 500 Mitarbeiter werden nach dem höheren Kirchentarif bezahlt. Gutachter Prof. Dr. Matthias Möhring-Hesse übergab am Donnerstag mit seinem wissenschaftlichen Mitarbeiter Christoph Mock seine Expertise an die Auftraggeber von der Dienstleistungsgewerkschaft Verdi, Jannette Scheele und Uwe Kösterke.

Möhring-Hesse sagte, aus theologischer Sicht könne die abweichende Entlohnung nicht gerechtfertigt werden. Er kommt zu dem Schluss, dass der Caritas-Verein mit seiner Arbeitnehmerüberlassung „Tarifflucht“ betreibe. Der Verein umgehe den Tarif.

Prof. Dr. Matthias Möhring-Hesse, der an der Universität Vechta das Institut für Soziale Arbeit, Bildungs- und Sportwissenschaften leitet: „Gerade wenn sich der Caritas-Verein theologisch auf den Dienst am Nächsten verpflichtet weiß, sollte er sich auch seiner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter als seiner Nächsten bewusst sein. Da er ihnen durch die dauerhafte Arbeitnehmerüberlasssung Schaden zufügt, gehört es zu seinem Dienst am Nächsten, auf diese Form von Leiharbeit zu verzichten.“ Der Caritas-Verein schere einseitig aus dem Tarifwerk aus und breche damit die über den Landescaritasverband Oldenburg organisierte Solidarität kirchlicher Einrichtungen.

Leitbild der Kirche

Die Universität hat auch die Gründe für die Bildung der Leiharbeitsfirma untersucht. Dabei kommt der Gutachter zu dem Schluss, dass weder ein verschärfter Wettbewerb mit gewerblichen Anbietern noch die vom Staat gezahlten geringen Regelsätze für die Arbeit mit den behinderten Menschen überzeugten. Die Wettbewerbssituation scheine für den Caritas-Verein recht „gemütlich“ und „komfortabel“. So erscheine „der Verein weniger als ein durch Konkurrenten Getriebener, als viel mehr ein andere Einrichtungen Treibender.“


Fraglich sei, ob die unterschiedliche Bezahlung der Mitarbeiter mit dem Leitbild der Kirche als einer Dienstgemeinschaft zu vereinbaren sei. Der Caritas-Verein setze sich selbst in Widerspruch zum Leitbild dieser Dienstgemeinschaft. Danach müssten auch Leiharbeiter fair behandelt und angemessen entlohnt werden.

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