Ammerland - 86 605 Rinder, 55 552 Schweine, 611 809 Hühner und viele weitere Nutztiere sind im vergangenen Jahr im Landkreis Ammerland gehalten worden – ein Großteil von ihnen unter hervorragenden Bedingungen. Doch wie es so ist in der Gesellschaft: Nicht alle Halter machten einen guten Job.
Ahndung
Eben jene wenigen schwarzen Schafe versucht das zuständige Veterinäramt Jahr für Jahr herauszufiltern. 2018 mit Erfolg. Die Aufsichtsbehörde im Landkreis stellte aufgrund von Verstößen gegen den Tierschutz gegen einen Betrieb aus dem Ammerland Strafanzeige – unter anderem aufgrund neuer Regelungen wie die Ahndung der Schlachtung von trächtigen Rindern.
Darüber hinaus wurden insgesamt 34 Ordnungswidrigkeitsverfahren aufgrund von Tierschutzvergehen und sechs weitere Verfahren wegen Tierkennzeichnungs- oder Meldepflichtverstößen durchgeführt. Das teilte das zuständige Veterinäramt auf NWZ-Anfrage mit.
Dokumentationsfehler
Allerdings: „Probleme in Tierhaltungen durch unzureichende tiermedizinische Versorgung, zu hohe Tierzahlen oder mangelhafte Einrichtungen geben nur selten Grund zu Beanstandungen. Dokumentationsfehler passieren deutlich häufiger“, weiß Susanne Greiner-Fischer, Leiterin des Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamts, zu berichten. Doch wann rückt die Veterinärcrew eigentlich aus? „Anlassbezogen“, lautet die Antwort aus dem Amt. Bedeutet: Wird etwa bei Überprüfung der Rohmilch eine erhöhte Zellzahl in der Milch festgestellt, kann das auf eine mangelnde Eutergesundheit bei einer Kuh hindeuten. Die Folge: Der Betrieb wird überprüft. Aber auch Fristüberschreitungen bei der Meldung von Tieren in einer bundesweiten Datenbank, Informationen aus anderen Behörden und Hinweise aus der Bevölkerung rufen die Veterinäre auf den Plan.
Im Landkreis Ammerland sind im vergangenen Jahr 86 605 Rinder, 55 552 Schweine, 611 809 Hühner (inklusive Hähnchen), 2512 Schafe, 313 Ziegen, 4753 Pferde, 11 931 Enten, 1048 Gänse sowie 203 232 Puten registriert gewesen.
Insgesamt gab es im vergangenen Jahr 680 Rinderhalterbetriebe, 169 Schweinebetriebe, 213 Schafhalter, 99 Ziegenhalter, 938 Pferdehalter, 155 Enten-, 149 Gänse- und 1052 Hühnerhalter (inklusive Hähnchen, davon zehn Mastbetriebe) sowie 32 Putenhalter.
Die Tierzahl in den Betrieben ist sehr unterschiedlich. Neben mehreren, etwa zehn bis 15 großen Milchviehbetrieben und auch drei bis fünf großen Schweinehaltungsbetrieben gibt es viele mittelständische Betriebe im Landkreis Ammerland.
Für die Kontrollen der Betriebe stehen im Veterinäramt des Landkreises Ammerland fünf Amtstierärzte mit zwei amtlichen Fachassistenten bereit. Weitere drei Tierärzte nehmen Aufgaben des Verbraucherschutzes in Lebensmittelbetrieben, die Produkte tierischen Ursprungs verarbeiten (z.B. Fleisch und Milch) wahr.
Darüber hinaus gibt es auch noch vorgegebene Kontrollen. So rücken Jahr für Jahr rund 90 Milchviehbetriebe ins Visier: Dort werden unter anderem die hygienischen Bedingungen überprüft. Ein Prozedere, das die Landwirte alle drei Jahre ereilt. Pro Jahr kontrollieren die Veterinäre zudem zehn Prozent aller Schweinehaltungen und grundsätzlich alle Geflügel haltenden Betriebe vor jeder Schlachtung. Oben drauf gibt es dann noch die risikoorientierte Überprüfung – etwa 15 Prozent aller Landwirte sind davon Jahr für Jahr betroffen, und auch die systematische Cross-Compliance-Kontrollen gehören zum Job der Veterinäre. Cross Compliance steht für den Erhalt von EU-Agrarzahlungen und die damit einhergehende Einhaltung der daran geknüpften Auflagen. Unterm Strich rückt somit je nach Betrieb und Anlass vom Tier- bis hin zum Seuchenschutz, vom Arzneimittelverbrauch bis hin zur Buchführung alles in den Blick der Behördenmitarbeiter. Eine Kontroll-Ankündigung durch die Veterinäre gibt es vorab nicht. Nur in Ausnahmefällen, so etwa, wenn Mutterkühe auf der Weide sind und eine Untersuchung nicht möglich wäre, wenn der Halter sie nicht hereinholt, werden die Landwirte vorab informiert. Vorausgesetzt, das Kontrollziel wird nicht gefährdet.
Und was steht nach all den vielen Kontrollen pro Jahr so unterm Strich? „Aufgrund der vielen und sehr detaillierten Vorgaben sind Beanstandungen beinahe unvermeidbar, jedoch meist nicht gravierend.“ Im Vergleich zu den Vorjahren kann die Leiterin des Veterinäramts allerdings feststellen, dass es auch 2018 keine Zunahme an Beanstandungen gegeben hat. „Auch die Anzahl der durchgeführten Kontrollen bleiben etwa gleich, während der Bearbeitungs- und Dokumentationsaufwand, insbesondere bei Cross-Compliance-Kontrollen, kontinuierlich steigt.“
Gravierende Mängel
Werden Mängel festgestellt, folgen die Risikoanalyse und darauf hin meist engmaschigere weitere Kontrollen. Bei gravierenden Mängeln geht es bereits um die Ahndung durch Ordnungswidrigkeiten- oder auch Strafverfahren. „Es finden in diesem Zusammenhang auch unmittelbare Nachkontrollen statt, um die Abstellung gravierender Mängel zu überwachen“, so Greiner-Fischer. Häufiger würden im Ammerland den Betrieben im Rahmen von Verwaltungsverfahren die Abstellung von Mängeln angeordnet, um künftige Beanstandungen zu vermeiden. Es könnten dabei aber auch eine Reduzierung der Tierbestände oder gar Betriebsschließungen angeordnet werden.
Tierhaltungsverbote, so führte die Amtsleiterin weiter aus, gibt es meist nur bei Privatleuten. „In drei Fällen wurden seit 2017 privaten Tierhaltern Haltungs- und Betreuungsverbote ausgesprochen. Nur einmal in den letzten drei Jahren wurde einem Landwirt die fortgesetzte Tierhaltung verboten, da dieser aus gesundheitlichen Gründen die Tiere, vor allem im Winter, nicht mehr ausreichend gut versorgen konnte, sich selbst dies aber nicht eingestehen wollte.“
