Bösel/Cloppenburg - Die Windpark-Gegner und Anwältin Dr. Jutta Engbers wiesen im Gespräch mit der NWZ kürzlich darauf hin, dass derzeit der Windpark im Kündelmoor nicht nachts laufen dürfe – Grund: Schutz der Fledermäuse. Ein Abschalten hätten sie aber nicht registriert.
Auf Nachfrage der NWZ informierte der Landkreis Cloppenburg als zuständige Genehmigungsbehörde am Donnerstag, dass laut der naturschutzrechtlichen Auflage zum Schutz der Fledermäuse ein nächtliches Abschalten der 15 Windräder zwischen dem 21. August und dem 20. September vorgeschrieben sei – und zwar bei bestimmten Wetterlagen. So müssen Windgeschwindigkeiten in Gondelhöhe von weniger als fünf Metern pro Sekunde vorliegen, die Lufttemperatur muss mindestens bei zehn Grad eine Stunde vor Sonnenuntergang und eine Stunde vor Sonnenaufgang liegen und zudem darf es nicht regnen. Nur wenn diese Bedingungen erfüllt sind, muss der Betreiber die Anlagen abschalten. Das sei, so Kreis-Pressesprecherin Sabine Uchtmann, laut Hersteller der Anlagen auch so programmiert. Im Betriebsprotokoll könne die Einhaltung dieser Auflage kontrolliert werden.
