Stuttgart - Kurz vor dem Niedergang seines Drogerieimperiums soll Anton Schlecker in 36 Fällen viel Geld beiseitegeschafft haben. Die Stuttgarter Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, damit sein Vermögen kurz vor der Pleite vor dem Zugriff der Gläubiger geschützt zu haben, teilte die Behörde am Donnerstag mit. Darüber hinaus soll Schlecker 2009 und 2010 den Zustand des Konzerns im Konzernabschluss falsch dargestellt und vor dem Insolvenzgericht unrichtige Angaben gemacht haben.

Die Juristen der Schwerpunktstaatsanwaltschaft für Wirtschaftskriminalität ermittelten jahrelang gegen Schlecker. Neben dem 71-Jährigen sind auch seine Frau Christa, seine zwei Kinder und zwei Wirtschaftsprüfer angeklagt. Sie sollen Anton Schlecker geholfen haben beim vorsätzlichen Bankrott. Auf Bankrott steht eine Strafe von bis zu fünf Jahren, bei besonderes schweren Fällen bis zu zehn Jahren Haft. Über die Anklage-Zulassung entscheidet nun das Landgericht Stuttgart.

Es geht insgesamt um viel Geld. „Insgesamt ein zweistelliger Millionenbetrag“, sagt Staatsanwalt Jan Holzner.

Schleckers Kinder Meike und Lars müssen sich zudem wegen Insolvenzverschleppung und Untreue verantworten. Sie sollen das Logistikunternehmen LDG als faktische Geschäftsführer um mehrere Millionen Euro geschädigt haben: Obwohl sie von den Schulden und Verlusten des Unternehmens wussten, sollen sie sich Millionen Euro als angebliche Gewinne aus dem Geschäftsjahr 2011 haben ausschütten lassen.

Außerdem sollen sie ihrer Mutter mehr als 50 000 Euro auf das Privatkonto für nie geleistete Beratertätigkeiten überwiesen haben. Sie hätten zudem bewusst versäumt, rechtzeitig einen Insolvenzantrag zu stellen.


Europas ehemals größte Drogeriekette Schlecker hatte im Januar 2012 Insolvenz angemeldet. Etwa 25 000 Menschen verloren ihren Arbeitsplatz. Die Gläubiger forderten rund eine Milliarde Euro.

Bei „Verdi“ zeigte man sich wenig überrascht von den Vorwürfen. „Wir begrüßen das sehr, dass es nun zur Anklageerhebung kommt“, sagt Ulrich Dalibor, Bundesfachgruppenleiter Einzelhandel bei der Gewerkschaft, im Gespräch mit unserem Berliner Büro. „Allerdings ändert die aktuelle Anklage an der realen Situation der Beschäftigten nichts mehr“, bedauerte er. Selbst wenn man seine Abfindung eingeklagt habe, sei es aus wirtschaftlichen Gründen kaum möglich, das Geld auch zu bekommen.