Apen - Ab dem 1. Januar kommenden Jahres gilt in der Gemeinde Apen eine neue Hundesteuersatzung. Damit ändern sich teilweise auch die Beiträge. Wie der Gemeinderat in seiner jüngsten Sitzung einstimmig beschloss, müssen Hundehalter ab dem zweiten Hund künftig mehr zahlen. Auch gefährliche Hunde werden höher besteuert.
Wie Dr. Gunnar Habben (CDU) deutlich machte, sei über die Frage der gefährlichen Rassen länger diskutiert worden. Grundsätzlich in diese Kategorie fallen jetzt American Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier und Pittbull-Terrier sowie Kreuzungen daraus. Für diese Rassen wird eine Steuer in Höhe von 420 Euro im Jahr fällig. „Kann der Hundehalter nachweisen, dass sein Hund nicht gefährlich ist, wird er normal besteuert“, so Habben.
Alle anderen Hundehalter zahlen für einen Hund 42 Euro, für den zweiten 66 Euro und für jeden weiteren Hund 96 Euro. Wie Fachbereichsleiter Henning Jürgens erläuterte, werde die Steuer künftig monatlich und nicht mehr vierteljährlich erhoben. Im Gemeindegebiet werden zurzeit knapp 1200 Hunde gehalten.
