Bonn/Stuttgart - Die Energiewende in Deutschland mit Millionen Euro entgangener Gewinne durch die Abschaltung von Kernkraftwerken wollen sich die Energieriesen bezahlen lassen. Doch bislang ohne Erfolg. Jetzt blitzte EnBW vor Gericht ab.

Nach einem Urteil des Landgerichts Bonn erhält der Energiekonzern aus Baden-Württemberg keinen Schadenersatz für die Abschaltung der Kernkraftwerke Neckarwestheim I und Philippsburg I. Die Klägerin habe keinen Anspruch auf die geforderten Gelder in Höhe von knapp 262 Millionen Euro, die sie vom Land Baden-Württemberg und von der Bundesregierung verlange, erklärte das Landgericht am Mittwoch. Gegen das Urteil kann Berufung eingelegt werden (AZ: 1 O 458/14).

Der Bund könne für die Stilllegung der Kraftwerke im Jahr 2011 und für entgangene Einnahmen nicht haftbar gemacht werden, weil die Einstellung der Kraftwerke nach der Katastrophe in Fukushima nicht durch die Bundesregierung, sondern durch das Land Baden-Württemberg angeordnet worden sei, urteilten die Richter. Auch gegen das Land Baden-Württemberg bestehe kein Amtshaftungsanspruch. Der klagende Energiekonzern habe es schuldhaft unterlassen, die Einstellungsanordnung der Atomkraftwerke juristisch anzufechten.

Eine Anfechtungsklage durch die Klägerin hätte aufschiebende Wirkung gehabt, so die Richter. Das Abschalten der Kraftwerke und die daraus resultierenden Schäden hätten auf diese Weise vermieden werden können. Eine Anfechtungsklage hätte wegen fehlender gesetzlicher Grundlagen der Einstellungsanordnung Erfolg gehabt. Allein eine Risikoneubestimmung nach den Ereignissen von Fukushima und das Alter der Kernkraftwerke hätten keinen Gefahrenverdacht begründet.

Der baden-württembergische Umweltminister Franz Untersteller (Grüne) begrüßte das Urteil. EnBW habe damals auf Rechtsmittel verzichtet. Es sei gut, dass das Gericht festgestellt habe, dass deshalb heute kein Schadenersatz vom Land verlangt werden könne, erklärte der Minister.


Hintergrund der Klage war, dass sich bereits wenige Tage nach der Atomkatastrophe von Fukushima Bundes- und Landespolitiker auf ein Moratorium auf die bereits beschlossene Laufzeitverlängerung verständigt hatten. Die Kraftwerke, die vor 1980 in Betrieb genommen wurden, sollten vorübergehend abgeschaltet werden.