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BUNDESVERFASSUNGSGERICHT Auch Pensionär aus Rethorn blitzt in Karlsruhe ab

Aber auch der Rethorner war bei Gericht abgeblitzt. Ein wie von Schüler formulierter Widerspruch könne überhaupt nicht verhandelt werden, hieß es in der Antwort aus Karlsruhe, die wenige Tage vor dem gestrigen Urteil in Rethorn eingegangen war. In dem Brief heißt es weiter, dass „der einzelne Bürger das Bundesverfassungsgericht lediglich mit der Verfassungsbeschwerde (nicht: Widerspruch) anrufen kann, über deren Zulässigkeitsvoraussetzungen Sie das beigeheftete Merkblatt unterrichtet“, welches vier Seiten umfasst.

Enttäuscht sowohl von der Abfuhr als auch vom gestrigen Urteil, nahm Schüler zumindest das Sondervotum von Richter Hans-Joachim Jentsch zustimmend auf. Dessen abweichende Meinung und

Kollegenschelte („Das Urteil der übrigen sieben Senatsmitglieder schwächt die parlamentarische Demokratie und führt womöglich zur Instabilität des politischen Systems“) war ganz in Schülers Sinn.

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Positives Signal der Verwaltung

Flugplatz

Bürgermeister will Landebahn-Erweiterung politisch unterstützen

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NWZ/LANDKREIS/GANDERKESEE 1

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Sprung bekannte sich zum Flugplatz. Die Rechtsfragen einer Landebahn-Verlängerung soll der Kreis prüfen.

von horst suermann

GANDERKESEE - „Die Verwaltung wird die gewünschte Verlängerung der Landebahn politisch unterstützen und schon in den nächsten Wochen dem Wirtschafts-Ausschuss einen entsprechenden Beschlussvorschlag vorlegen.“

Mit diesen Worten haben Bürgermeister Gerold Sprung und seine für Wirtschaftsförderung zuständige Mitarbeiterin Anke Fink-Heinemann gestern auf die Forderung des Flugplatz-Betreibers Jochen Weyhausen-Sauer nach einem „positiven Signal der Gemeinde“ zugunsten der Erweiterungspläne reagiert. Sauer möchte die Landebahn – wie berichtet – von 835 auf 1200 Meter verlängern, um neuen Luftfahrt-Bestimmungen entsprechen und den bisherigen Verkehr aufrechterhalten zu können.

Sprung ordnete den Wunsch nach einer Verlängerung der Landebahn und der damit verbundenen wirtschaftlichen Absicherung des Flugplatzes und der dort arbeitenden „Atlas Air Service GmbH“ in die Ziele der gemeindlichen Wirtschaftspolitik ein. Und die seien, Arbeitsplätze zu mehren oder mindestens zu erhalten und die Wirtschaftskraft der Gemeinde zu stärken. Wirtschaftsförderung müsse die heimischen Betriebe unterstützen – und deshalb könne die Antwort auf Sauers Anfrage nur lauten: „Ja, wir geben das positive Signal, wir wollen diesen Betrieb.“ Sprung widersprach Behauptungen, der Flugplatz sei noch niemals „planfestgestellt“ worden.

Das von der Bürgerinitiative gegen den Ausbau vorgebrachte Argument, Sauer wolle im Grunde nur „Geld vor dem Zugriff des Finanzamtes bewahren“, wertete Sprung als „mögliche betriebsinterne Überlegung, die ich nicht kommentieren kann“. Es sei aber „unterstützenswert“, wenn ein Unternehmen Rücklagen bilde, um Geld für Investitionen zu haben. Und das gelte natürlich besonders für Investitionen in Ganderkesee.

Zugleich wies der Bürgermeister darauf hin, dass sein „positives Signal“ keine rechtliche Bewertung darstelle. Die sei einem behördlichen Verfahren vorbehalten, in dessen Verlauf auch die – möglicherweise entgegenstehenden – Rechte von Anliegern geprüft werden müssten. Die Federführung dabei wird nach Sprungs Worten beim Landkreis liegen. Luftfahrtrecht sei eine „sehr schwierige Materie“.

Zur Klärung dieser Rechtsfragen will Sprung das Gespräch mit dem Kreis und mit der Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr suchen, einer Nachfolgebehörde der Bezirksregierung Weser-Ems. Er sei aber auch bereit, mit der Bürgerinitiative zu sprechen und deren Argumente anzuhören, fügte der Bürgermeister hinzu.

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