Augustfehn/Godensholt - Wie geht es mit dem geplanten Wohngebiet Augustfehn/Hengstforde weiter? Der Aper Gemeinderat hat in seiner letzten Sitzung vor der Sommerpause in Godensholt einen weiteren Schritt im baurechtlichen Verfahren unternommen. Diesmal ging es um die Bebauungsplan (123 B) für den südlichen Teil des Neubaugebietes, das nahe der Bahnlinie und der Hengstforder Gewerbebetriebe liegt.
Die nahe gelegene Bahnlinie (mit dem vorhandenen und künftigen Schienenlärm) und die Gewerbebetriebe (mit vorhandenen und künftigen Lärmimmissionen) haben besondere Auswirkungen auf die geplante Bebauung. Weil sich das Beplanen des Gebiets vor allem wegen des Lärmschutzes schwierig gestalte, habe man in diversen Gesprächen mit den Fachbehörden eine Lösung gesucht und gefunden, so Bürgermeister Matthias Huber.
Besonderer Lärmschutz
Das beinhaltet für das geplante Wohngebiet unter anderem, dass für rund 20 Grundstücke nahe des parallel zur Bahnlinie geplanten fünf Meter hohen und 20 Meter breiten Lärmschutzwalls ein besonderer Schallschutz erforderlich ist: Das heißt für Bauwillige mehr Vorgaben und höhere Kosten. So dürfen z.B. Fenster in Richtung Süden (Bahnlinie und Gewerbebetriebe) nicht zu öffnen sein oder müssen verglaste Vorbauten erhalten und Außenwohnbereiche dürfen nur im Schallschatten (nicht Richtung Süden) entstehen.
Planung begrüßt
Karl-Hermann Reil (CDU) begrüßte als Vorsitzender des Aper Bau- und Planungsausschusses, dass man für den Bebauungsplan im südlichen Bereich Areale mit verschiedene Lärmkontingenten habe und es zusätzlich den großen Lärmschutzwall gäbe.
Man freue sich, dass man mit der Planung für das neue Wohngebiet der NLG, das von der Politik, der Verwaltung und der Bevölkerung begrüßt werde, so weit sei, meinte Björn Meyer (SPD). Die hohen Lärmschutzauflagen für rund 20 Grundstücke im Süden sah er nicht als problematisch für Bauwillige an, Vorgaben für Bauwillige gäbe es auch in anderen Gebieten. Nahe des Lärmschutzwalls sei im neuen Wohngebiet zudem eine Grünfläche geplant. Er sei sicher, so Meyer, dass sich bei derart ortsnahen Grundstücken Käufer fänden. Im Übrigen sei es sinnvoll, im Zuge von Innenverdichtung auch die rund 20 Baugrundstücke mit besonderen Schallschutzauflagen zu bebauen.
Bebauung ermöglichen
Diese Ansicht, dass im südlichen Bereich trotz hoher Schallschutzanforderungen Bebauung ermöglicht werden soll, teilte auch Grüne-Ratsherr Torsten Albrecht. Als gut bewertete er es, dass große Mengen Bodenaushub, die bei der Erschließung des Baugebiets anfielen, im Baugebiet selbst verarbeitet würden.
Dass ein Bebauungsplan aus unterschiedlichen Gründen geteilt werde und es wie beim Wohngebiet Augustfehn/Hengstforde mehrere B-Pläne gäbe, sei nichts Ungewöhnliches, so UWG-Ratsherr Hartmut Orth. Gerade im südlichen Bereich sei der Lärmschutz von besonderer Bedeutung, die Problematik werde abgearbeitet, es gäbe Bereiche mit verschiedenen Lärmpegeln. Dr. Gunnar Habben (CDU) verwies darauf, dass moderne Häuser heutzutage vielfach Lüftungssysteme erhielten, dass ein Öffnen der Fenster nicht notwendig sei. Außerdem ginge es um virtuellen Schallschutz (künftigen, aber noch nicht notwendigen Schallschutz), denn es gebe dort noch nicht entsprechende Immissionen von den südlich liegenden Flächen. Wie Apens Bauamtsleiter Peter Rosendahl sagte, erwäge die Niedersächsische Landgesellschaft (NLG) als Investor, die rund 20 Baugrundstücke mit hohen Schallschutzauflagen selbst zu bebauen und dann zu vermarkten.
Verfahren bis Jahresende?
Einstimmig sprach sich der Rat für die Fortsetzung des Bauleitverfahrens aus. Nach Angaben von Bauamtsleiter Rosendahl könne das baurechtliche Verfahren voraussichtlich zum Jahresende abgeschlossen werden. 2020 könnten nach Angaben der NLG, die das 30 Hektar große Areal erschließen lässt und vermarktet, die ersten Häuser im neuen Wohngebiet entstehen. Die Erschließungsarbeiten sollen im Juli beginnen.
